Pixelpark AG: Übertragung von Aktien gegen Barabfindung

Montag, 01.06.2015 15:05 von DGAP - Aufrufe: 1003

DGAP-News: Pixelpark AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out Pixelpark AG: Übertragung von Aktien gegen Barabfindung 01.06.2015 / 15:04
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Übertragung von Aktien gegen Barabfindung Die MMS Germany Holdings GmbH in Düsseldorf (nachfolgend: MMS) hat dem Vorstand der Pixelpark AG das Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der Pixelpark AG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf MMS als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt (sog. "Squeeze-out"). MMS gehören mehr als 95% des Grundkapitals der Pixelpark AG, so dass sie Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG ist. Die Pixelpark AG ist als nicht börsennotierte Gesellschaft zwar nicht zu dieser Mitteilung verpflichtet. Der Vorstand hat jedoch im Sinne der Transparenz zugunsten der Aktionäre beschlossen, diese Information zu veröffentlichen. Die ordentliche Hauptversammlung 2015, die auch über die Übertragung der Aktien gegen Barabfindung beschließen soll, ist derzeit für den 27. August 2015 vorgesehen. Berlin, den 1. Juni 2015
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01.06.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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364055 01.06.2015
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