Ein Diagramm mit Daten (Symbolbild).
Dienstag, 20.07.2021 15:30 von | Aufrufe: 248

Pflichtversicherung für Flutopfer unter Ökonomen umstritten

Ein Diagramm mit Daten (Symbolbild). © MicroStockHub / iStock / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de/

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Nach der Hochwasserkatastrophe im Westen Deutschlands wird kontrovers über eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden diskutiert. Die Münchner Ökonomin Monika Schnitzer hält sie für sinnvoll, "wenn man verhindern will, dass manche auf eine solche Versicherung verzichten, im Vertrauen darauf, im Katastrophenfall Hilfe durch den Staat zu erhalten", sagte das Mitglied des Sachverständigenrats ("Wirtschaftsweise") der "Wirtschaftswoche". Allerdings müsse die Höhe der Prämien auf die Höhe der Risiken abgestimmt sein. "Wessen Haus und Grund stärker gefährdet sind, sollte höhere Prämien zahlen", führte Schnitzer aus.

Als Elementarschäden gelten Schäden, die durch Naturereignisse wie Starkregen, Hochwasser oder Erdrutsche verursacht werden.

Auch der Präsident des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel, Gabriel Felbermayr, befürwortet eine privatwirtschaftlich organisierte Pflichtversicherung. "Diese müsste aber mit einem Selbstbehalt ausgestattet sein, damit die Anreize zum Selbstschutz aufrecht bleiben", sagte er der Zeitschrift. Die Prämien sollten "an die existierenden Risiken angepasst werden, wie das bei anderen Versicherungen auch der Fall ist". Der Staat sollte in einer Übergangsphase helfen, wenn Besitzer von Häusern in Überschwemmungsgebieten plötzlich mit hohen Prämien konfrontiert würden.

Der Präsident des Ifo-Instituts, Clemens Fuest, sieht dagegen "keine hinreichende Begründung" für eine Pflichtversicherung. Wenn sich die Politik trotzdem dafür entscheide, sollte sie "auf jeden Fall privat sein", und es müsste "eine sehr hohe Selbstbeteiligung geben, damit die Fehlanreize, in hochwassergefährdeten Gebieten zu bauen, in Grenzen gehalten werden".

Zuvor hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) Hausbesitzern zwar eine Elementarschadenversicherung empfohlen, eine Pflichtversicherung aber als zu großen Eingriff in die Grundrechte abgelehnt. Vzbv-Vorstand Klaus Müller sprach sich für ein gesetzlich verankertes Prinzip der Allgefahrendeckung aus. "Damit hätten Verbraucher das Recht, dass beispielsweise ihre Häuser zunächst gegen alle Risiken abgesichert wären. Sie können aber auch einzelne Risiken abwählen", erläuterte Müller. Der baden-württembergische Regierungschef Winfried Kretschmann kündigte am Dienstag an, sich bei der Ministerpräsidentenkonferenz im Herbst erneut für eine Pflichtversicherung einzusetzen./brd/DP/nas


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