Original-Research: CR Capital Real Estate AG (von GBC AG):

Mittwoch, 24.10.2018 10:20 von DGAP - Aufrufe: 224

Original-Research: CR Capital Real Estate AG - von GBC AG

Einstufung von GBC AG zu CR Capital Real Estate AG

Unternehmen: CR Capital Real Estate AG ISIN: DE000A2GS625

Anlass der Studie: GBC-Vorstandsinterview Letzte Ratingänderung: Analyst: Cosmin Filker

Am 19.09.2018 wurde vom Bundeskabinett der Entwurf des § 7b EstG zur Sonderabschreibung für vermietete Immobilien beschlossen. Voraussetzung für die steuerliche Förderung ist, dass die Baukosten nicht mehr als 3.000 Euro / qm betragen dürfen. Zudem können maximal 2.000 Euro / qm2 als Bemessungsgrundlage für die Afa angesetzt werden. Bauanträge bzw. die Bauanzeige müssen zwischen dem 31.08.2018 (rückwirkend) und vor dem 01.01.2022 gestellt werden. In Verbindung mit der normalen linearen Abschreibung sind durch die geplante Sonderabschreibung in vier Jahren 28% der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer Immobilie absetzbar. Die gesparten Steuern können für die Bildung weiteren Vermögens genutzt werden. Der GBC-Analyst Cosmin Filker hat mit Christiane Bohm, Vorstand der CR Capital Real Estate AG, diesbezüglich ein Interview geführt.

GBC AG: Wer profitiert von der Sonder-Afa?

Christiane Bohm: Durch die Sonderabschreibung wird für Besser- und Spitzenverdiener der Anreiz geschaffen, in Immobilien zu investieren und Vermögen für die Zukunft aufzubauen. Gleichzeitig wird - aufgrund der Baukostenrestriktion - preiswerter Wohnraum angeboten. Die Sonder-Afa öffnet den Markt für eine neue Investorengruppe, die mit steuerlicher Förderung den dringend benötigten Wohnraum schafft. Vor diesem Hintergrund begrüßt die CR Capital Real Estate die Sonderabschreibung.

GBC AG: Was bedeutet das konkret für die CR Capital Real Estate AG?

Christiane Bohm: Wir gewinnen neue Anleger hinzu - die Gruppe der Spitzenverdiener. Bisher bedienen wir überwiegend Institutionelle Investoren und Selbstnutzer. Durch die Sonderabschreibung werden Immobilien als Anlageklasse für Spitzenverdiener wieder interessant. Wir beobachten bereits jetzt schon eine vermehrte Nachfrage dieser Anleger, die sich für unsere Immobilien interessieren. Da die CR Capital Real Estate AG durchgängig förderfähigen Wohnraum anbietet, gehen wir davon aus, dass die geplante Sonder-Afa unseren Absatz und unser Wachstum nachhaltig erweitert. Die Anschaffungskosten einer CR-Immobilie liegen regelmäßig unterhalb der geförderten 2.000 Euro pro Quadratmeter. Damit kann die Sonderabschreibung voll ausgeschöpft werden.

GBC AG: Die Sonderabschreibung ist jedoch auf vier Jahre begrenzt? Ein Nachteil?

Christiane Bohm: Vier wertvolle Jahre, die sich signifikant beim Investor niederschlagen. Denn in Verbindung mit der linearen Abschreibung sind durch die Sonderabschreibung in vier Jahren 28% und in zehn Jahren 40% der Anschaffungs- und Herstellungskosten absetzbar. Die gesparten Steuern können für die Bildung weiteren Vermögens genutzt werden.

GBC AG: Warum kann CR überhaupt Objekte zu so niedrigen Anschaffungskosten anbieten?

Christiane Bohm: Wir haben ein effizientes Geschäftsmodell. Durch hohe Stückzahlen, effiziente Bauweise mit hohem Anteil vorgefertigter Bauteile und eine auskömmliche aber nicht übertriebene Marge können wir bei hoher Qualität günstig bauen. Unsere niedrigen Gestehungskosten geben wir an unsere Kunden weiter und sind damit für Selbstnutzer, private Investoren und institutionelle Anleger gleichermaßen attraktiv.

Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: http://www.more-ir.de/d/17097.pdf

Kontakt für Rückfragen Jörg Grunwald Vorstand GBC AG Halderstraße 27 86150 Augsburg 0821 / 241133 0 research@gbc-ag.de ++++++++++++++++ Offenlegung möglicher Interessenskonflikte nach § 85 WpHG und Art. 20 MAR Beim oben analysierten Unternehmen ist folgender möglicher Interessenkonflikt gegeben: (5a,11); Einen Katalog möglicher Interessenkonflikte finden Sie unter: http://www.gbc-ag.de/de/Offenlegung.htm +++++++++++++++ Datum (Zeitpunkt)Fertigstellung: 24.10.18 (9:37 Uhr) Datum (Zeitpunkt) erste Weitergabe: 24.10.18 (10:15 Uhr)

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Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.

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