Kryptowährungen sind im Trend. (Symbolbild)
Dienstag, 28.02.2023 15:16 von wallstreet:online Zentralredaktion | Aufrufe: 949

Kryptowährungen: Bitcoin und Co: Wegweisendes Urteil für Krypto-Anleger! Wer Gewinne . . .

Kryptowährungen sind im Trend. (Symbolbild) © dem10 / iStock / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de/

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden: Kryptogewinne sind steuerpflichtig. Das Gericht bestätigte auch die einjährige Spekulationsfrist. Die Hintergründe!

Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind steuerpflichtig. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Die Entscheidung wurde am Dienstag veröffentlicht. Geklagt hatte ein deutscher Krypto-Investor, der argumentiert hatte, bei virtuellen Währungen handele es sich nicht um Wirtschaftsgüter, sondern lediglich um Algorithmen.

Dieser Argumentation des Klägers folgte das Gericht nicht. "Virtuelle Währungen stellen nach Auffassung des BFH ein "anderes Wirtschaftsgut" dar", heißt es in der Urteilsbegründung. Damit sind Kryptowährungen genau wie Oldtimer oder Briefmarken gewinnsteuerpflichtig, wenn sie innerhalb von 365 Tagen nach dem Kauf verkauft werden.

Geklagt hatte ein namentlich nicht genannter Anleger aus Deutschland. Dieser hatte nach Informationen des Spiegels im Jahr 2017 20.000 Euro in Kryptowährungen investiert und damit einen Gewinn von 3,4 Millionen Euro erzielt. Diesen Gewinn hatte der Anleger zwar beim Finanzamt angegeben, sich aber geweigert, darauf Steuern zu zahlen. Denn seiner Ansicht nach handelt es sich bei den digitalen Währungen um reine Computeralgorithmen und nicht um Wirtschaftsgüter.

"Technische Details virtueller Währungen sind für die Eigenschaft als Wirtschaftsgut nicht von Bedeutung" betonten die BFH-Richter nun. Es reiche aus, dass das Wirtschaftsgut verkäuflich und "einer gesonderten und selbständigen Bewertung zugänglich" sei. Dies sei bei Kryptowährungen der Fall, sie könnten an Kryptobörsen erworben werden, hätten einen Kurswert und könnten auch für Zahlungen verwendet werden.


Lieber Top-Aktientipps ? Börsianer und Informatiker Lars Wißler präsentiert jeden Sonntag seine "Aktie der Woche" - ein handverlesener Anlage-Tipp für die kommende Handelswoche. Jetzt gleich ausprobieren! HIER KLICKEN!


Autor: Ferdinand Hammer, wallstreet:online Zentralredaktion


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

Werbung

Mehr Nachrichten zum Kurs BTC/EUR (Bitcoin / EURO) kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News