STUTTGART (dpa-AFX) - Baden-Württembergs Regierungschef Winfried Kretschmann sieht angesichts zunehmender Unwetter gute Chancen für die Wiedereinführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden für alle Gebäudebesitzer. "Ich nehme einen Konsens wahr, dass die Ministerpräsidentenkonferenz in die Richtung gehen wird", sagte der Grünen-Politiker am Dienstag in Stuttgart. Bei der anstehenden Konferenz der Länder-Regierungschefs in Bonn werde das Thema aber wohl der Konferenz der Justizminister übergeben, um europarechtliche Fragen zu klären. Wenn man sehe, dass es jetzt auch häufiger Tornados in Europa gebe, sei eine solche Pflichtversicherung wichtig. Alle Immobilienbesitzer müssten in eine Solidargemeinschaft gehen, sonst werde das Folgen haben, die man nicht mehr gut bewältigen könne.
Nach den Sturzfluten und Überschwemmungen in mehreren Regionen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Sommer war eine Debatte darüber entbrannt, wie Schäden durch Flutkatastrophen besser abgesichert werden könnten. Nach Angaben des Versicherungsverbandes GDV sind derzeit nur rund 46 Prozent der Gebäude in der Bundesrepublik über eine Elementarschadenversicherung versichert, die bei Starkregen, Hochwasser oder Erdrutschen einspringen würde. In Baden-Württemberg liegt die Versicherungsquote nach Angaben Kretschmanns bei 90 Prozent, in anderen Ländern aber nur bei 30 Prozent./hot/DP/jha
Kurzfristig positionieren in Allianz SE | ||
VD04VP
| Ask: 2,24 | Hebel: 20,04 |
mit starkem Hebel |
Zum Produkt
| |
VU9R8Q
| Ask: 4,88 | Hebel: 6,53 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.