BERLIN (dpa-AFX) - Millionen Mieter in Deutschland sollen in Zukunft aller Voraussicht nach keine TV-Kosten mehr über die Nebenkostenabrechnung bezahlen müssen. Die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und SPD sprachen sich am Dienstag dafür aus, dass die Kosten ab Juli 2024 nicht mehr wie bisher auf die Miete umgelegt werden dürfen. Bislang müssen Mieter zahlen, wenn der Vermieter das so will.
Die neue Regelung ist umstritten, Kabelnetzbetreiber wie Vodafone
Befürworter der Reform hatten hingegen argumentiert, dass Mieter dann endlich Wahlfreiheit hätten und auch andere TV-Verträge abschließen oder auch ganz darauf verzichten könnten. Zudem entstünde mehr Wettbewerb am Markt, wodurch die Preise von Einzelverträgen sinken könnten.
Nutznießer der Reform ist die Deutsche Telekom (Deutsche Telekom Aktie)
Der Koalitionskompromiss enthält eine Art Ausnahmeregelung: Wenn neue Glasfaseranschlüsse bis in die Wohnung verlegt werden, darf der Vermieter ein "Bereitstellungsentgelt" erheben - und zwar maximal 60 Euro pro Jahr pro Wohnung. Dadurch soll die Verlegung von reinen Glasfaseranschlüssen bis in die Wohnungen angekurbelt werden.
Am Mittwoch soll das Kompromisspapier der Regierungskoalition im Wirtschaftsausschuss des Bundestags und am Donnerstag im Plenum angenommen werden - wegen der klaren Mehrheit von Union und SPD in der Volksvertretung gilt grünes Licht für die nun beschlossenen Regeln als sicher. Danach ist bei der Novelle des Telekommunikationsgesetzes der Bundesrat am Zug./wdw/hoe/DP/stw
Kurzfristig positionieren in Deutsche Telekom | ||
ME3D42
| Ask: 1,43 | Hebel: 18,16 |
mit starkem Hebel |
Zum Produkt
| |
MD9LU9
| Ask: 4,41 | Hebel: 5,31 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.