Logo der Covestro AG vor der Konzernzentrale in Leverkusen
Montag, 10.10.2022 20:30 von wallstreet:online Zentralredaktion | Aufrufe: 1545

Klarer Gewinner am Montag: Covestro und BASF mit Freudensprüngen! Gaspreis-Entlastungen kommen

Logo der Covestro AG vor der Konzernzentrale in Leverkusen ©JohnWilliamDoe https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de

Die Gaskommission hat am Montag umfassende Hilfen für Verbraucher und Unternehmen vorgestellt. Die Aktien der Chemieriesen BASF und Covestro gehören zu den Gewinnern im DAX.

Angesichts rasant gestiegener Energiepreise sollen Gas- und Fernwärmekunden nach Empfehlungen der Gaspreiskommission im Dezember mit einer Einmalzahlung entlastet werden. Sie solle als Brücke bis zum Start der regulären Gaspreisbremse im März dienen, schlug das von der Bundesregierung eingesetzte Gremium am Montag vor. Für große Industriebetriebe soll ab Januar eine eigene Gaspreisbremse greifen. 

Die Börse reagierte mit Erleichterung auf die Vorschläge der Kommission. Besonders die Aktien der energieintensiven Chemie-Unternehmen gingen durch die Decke. Plus sechs Prozent für BASF, plus neun Prozent beim Werkstoffhersteller Covestro.

Im MDax kamen die Tagessieger ebenfalls aus der Energie- und Chemiebranche. K+S, Evonik, Lanxess, Wacker Chemie und Thyssenkrupp legten am stärksten zu.

Auch die die US-Investmentbank Goldman Sachs hält BASF und Covestro laut einem am Dienstag vorliegenden Kommentar für die größten Profiteure des Expertenvorschlags. Analystin Georgina Fraser belässt die Einstufung für BASF auf "Neutral" mit einem Kursziel von 43 Euro. Insgesamt sieht sie daraus für die Branche Potenzial für das operative Ergebnis (Ebitda) 2023 im mittleren einstelligen Prozentbereich.

Für bis zu 25 000 große industrielle Gasverbraucher soll ein Verbrauch von 70 Prozent des Jahres 2021 mit Staatsgeld subventioniert werden. Für dieses Kontingent soll ein Beschaffungspreis von 7 Cent pro Kilowattstunde gelten. Darüber sind Marktpreise fällig. "Dadurch wird ein starker Sparanreiz gesetzt", schreiben die Experten in ihrem Papier. Diese Regelung soll vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 gelten. Nicht profitieren sollen davon Gaskraftwerke, größere Wohneinheiten und möglicherweise noch weitere Verbraucher.

Autor: Julian Schick, wallstreet:online Zentralredaktion

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