Die Übergabe eines Amazon-Päckchens.
Mittwoch, 27.10.2021 07:16 von | Aufrufe: 434

Kartellamtschef: Dominanz der beherrschenden Netzgiganten brechen

Die Übergabe eines Amazon-Päckchens. © nito100 / iStock Editorial / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de/

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Gegen eine Übermacht von globalen Internetriesen setzt Bundeskartellamtschef Andreas Mundt auf neue klare Beschränkungen der Konzerne. "Wenn wir in der Lage sind, das ungebremste Sammeln und uferlose Zusammenführen von Daten zu verhindern, dann ist dies eine Möglichkeit, die Dominanz dieser Unternehmen zu brechen", sagte er bei den Medientagen München einer Mitteilung der Veranstalter zufolge.

Internet- und Techgiganten wie Google, Apple (Apple Aktie), Facebook oder Amazon (Amazon Aktie) sind ständig im Visier von Datenschützern und Wettbewerbshütern: Ihre Geschäftsmodelle beruhen vielfach auf den Nutzungsgewohnheiten und anderen Daten ihrer Kunden. Die weltweite Marktstellung der globalen Konzerne macht es kleineren oder rein nationalen Anbietern sowie klassischen Medien schwer.

"Gerade nationale Wettbewerbsbehörden können im Moment einiges im Digitalmarkt ausrichten", betonte Mundt der Mitteilung nach am Dienstagabend. Er plädierte für weiter nationale Zuständigkeiten der Kartellbehörden in Kombination mit der bestehenden Zusammenarbeit aller europäischen Wettbewerbshüter. "Dieser Schulterschluss mit den anderen europäischen Ländern ist einzigartig, und wir wünschen uns, dass das so bleibt."

Im Wettbewerb um Kundendaten und Werbeeinnahmen sieht der Verband Privater Medien (Vaunet) die Privatanbieter doppelt unter Druck: "Auf der einen Seite haben wir es mit den Datenmonopolen der großen Gatekeeper zu tun, die mit unserem Content Geld verdienen", sagte Vaunet-Rechtsexpertin Christina Oelke der Mitteilung zufolge. "Auf der anderen Seite stehen wir in der Wettbewerbssituation mit den gebührenfinanzierten Öffentlich-Rechtlichen." Daher seien Daten und Werbung existenziell für die Finanzierung der privaten Medien./fd/DP/jha


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