Kartellamt richtet Fokus aufs Netz

Donnerstag, 21.12.2017 11:25 von Handelsblatt - Aufrufe: 212

Die Macht der Internetunternehmen nimmt zu. Damit wachsen auch die Herausforderungen für die staatlichen Wettbewerbshüter. Das Kartellamt will Verbraucher im Netz künftig wirkungsvoller schützen.

Das Bundeskartellamt will 2018 mit erweiterten Befugnissen das Internet auf Wettbewerbsverstöße und Verbrauchernepp überprüfen. Angesichts zahlreicher Insiderhinweise und Durchsuchungsergebnisse aus dem ablaufenden Jahr rechne er 2018 mit einem „sehr aktiven Jahr“ bei der Kartellverfolgung, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt der Deutschen Presse-Agentur.

2017 habe die Wettbewerbsbehörde rund 60 Millionen Euro Bußgeld gegen 16 Unternehmen und elf Manager verhängt – nur etwa halb so viel wie im Vorjahr. Wegen rechtswidriger Absprachen zahlen sollen etwa Hersteller von Industriebatterien, Hafenschlepper und Automobilzulieferer.

Abgesehen von den turnusmäßigen Schwankungen im Aufkommen liege das vergleichsweise geringe Bußgeldvolumen auch an der sogenannten Wurstlücke, einer Gesetzeslücke, die es Unternehmen – darunter Wurstherstellern – erlaubt habe, Bußgeldern durch Umstrukturierung zu entgehen. „Wir haben deshalb die Kartellverfolgung deutlich einbremsen müssen, was sich bei den Bußgeldern niederschlägt“, sagte Mundt. Mitte 2017 sei diese Lücke aber endlich durch eine Rechtsänderung geschlossen worden.

Das Kartellamt habe 2017 bei seinen Ermittlungen insgesamt 60 Unternehmen durchsucht. 37 sogenannte Bonusanträge auf Straffreiheit oder Straferlass seien von Insider-Informanten gestellt worden. Die gesammelten Informationen dürften 2018 zu zahlreichen Verfahren führen. Hinzu kommen Fusionsprüfungen. 2017 waren es laut Mundt etwa 1.300 Prüfungen. Den Zusammenschluss der Konzerttickethändler CTS Eventim und Four Artists hatte die Aufsichtsbehörde untersagt.

Immer wichtiger für die Arbeit der Kartellbehörde werde das Internet, sagte Mundt. Im Vordergrund stehe dabei das Verfahren gegen das soziale Netzwerk Facebook (Facebook Aktie) wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. „Hier setzen wir uns das erste Mal grundsätzlich mit dem Zusammenhang zwischen Gratis-Diensten im Netz, persönlichen Daten und Marktmacht auseinander“, sagte Mundt.

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