Die Temple Bar in Dublin, Irland.
Montag, 15.10.2018 15:12 von | Aufrufe: 223

Irischer Premier: Brexit-Deal wohl erst in November oder Dezember

Die Temple Bar in Dublin, Irland. pixabay.com

DUBLIN (dpa-AFX) - Der irische Regierungschef Leo Varadkar erwartet ein Brexit-Abkommen zwischen Großbritannien und der EU nicht vor November oder Dezember. Das sagte Varadkar vor Journalisten am Montag in Dublin. Niemand wisse mit Sicherheit, wann ein Abkommen erreicht werden könne. Er habe es aber trotz optimistischer Stimmen für unwahrscheinlich gehalten, dass es in dieser Woche schon soweit sei. "Ich schätze, November, Dezember ist die beste Zeit für einen Deal", sagte Varadkar der "Irish Times" zufolge.

Eigentlich wollten die EU-Staats- und Regierungschefs bereits an diesem Mittwoch in Brüssel über ein Abkommen entscheiden. Doch trotz intensiver Verhandlungen waren der britische Brexit-Minister Dominic Raab und EU-Unterhändler Michel Barnier am Sonntag ohne eine Einigung auseinandergegangen. Die wichtigste Hürde ist immer noch die Frage, wie Kontrollen an der künftigen EU-Außengrenze zwischen der Republik Irland und dem britischen Nordirland vermieden werden können.

An einen Brexit ohne Abkommen, wenn Großbritannien am 29. März 2019 aus der EU ausscheidet, glaubt Varadkar indes nicht. Dagegen sprächen die potenziell katastrophalen Konsequenzen für Großbritannien. Ein sogenannter No-Deal droht, wenn sich London und Brüssel nicht rechtzeitig einig werden, oder wenn ein Abkommen vom britischen Parlament abgelehnt wird. Beides scheint derzeit nicht ausgeschlossen./cmy/DP/mis


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.