Der Intershop-Tower in Jena.
Sonntag, 17.02.2019 14:23 von | Aufrufe: 796

Intershop-Vorstand begrüßt Übernahmeangebot von Investoren

Der Intershop-Tower in Jena. © pixabay.com/CC0 https://pixabay.com

JENA (dpa-AFX) - Der Vorstand des Jenaer Software-Anbieters Intershop hat das Übernahmeangebot zweier Frankfurter Beteiligungsgesellschaften begrüßt. Das Angebot sei Ausdruck eines kontinuierlichen Engagements bei Intershop, teilte eine Sprecherin am Sonntag mit. "Der Vorstand sieht im Übernahmeangebot das Vertrauen in Strategie und Personal bestätigt", sagte sie weiter.

Am Freitag hatten die Beteiligungsgesellschaften Shareholder Value Beteiligungen und Shareholder Value Management mitgeteilt, ein Angebot einzureichen. Demnach wollen sie 1,39 Euro je Aktie zahlen. "Als Ankeraktionär der Intershop Communications AG ist es unser Anliegen, auch zukünftig dem Vorstand und der Firma eine zuverlässige und belastbare Gesellschafterbasis zu bieten", hieß es in der Mitteilung.

Intershop hatte zuletzt rote Zahlen geschrieben und will mit einem Strategiewechsel das Ruder herumreißen. Das börsennotierte Unternehmen setzt verstärkt auf sogenannte Cloud-Lösungen. Dabei müssen Kunden die Software nicht mehr kaufen, sondern nutzen den Service der Jenaer für den Onlinehandel.

Die Investoren betonten, sie hätten seit 2016 mehrmals mit Kapital geholfen. Da die neue Strategie "mutmaßlich zu weiteren kurzfristigen Umsatz- und Ergebnisschwankungen führen kann, erscheint es den Bietern wahrscheinlich, dass es auch in der Zukunft zu weiterem Kapitalbedarf kommen könnte", hieß es./lif/DP/he


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten zur Shareholder Value Beteiligungen Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.