Finanzkrise (Symbolbild).
Freitag, 25.11.2022 13:58 von wallstreet:online Zentralredaktion | Aufrufe: 1900

Insolvenzverfahren: Pleite für Wirecard-Aktionäre – noch ist nicht aller Tage Abend

Finanzkrise (Symbolbild). © SARINYAPINNGAM / iStock / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de/

Wirecard-Aktionäre werden im Insolvenzverfahren nicht mit Fremdkapitalgebern gleichgestellt, hat das Landgericht München entschieden. Eine Klage gegen EY, den Ex-Wirtschaftsprüfer von Wirecard, könnte mehr Erfolg haben.

Wirecard-Aktionäre könnten beim Insolvenzverfahren des Zahlungsdienstleisters leer ausgehen. Das Landgericht München hat am Mittwoch entschieden, dass Anleger ihren Verlust nicht als Forderung in die Insolvenztabelle eintragen lassen können. Ihre Ansprüche werden im Insolvenzverfahren also nachrangig bedient – sie kommen erst nach den Fremdkapitalgebern zum Zug. Dann allerdings dürfte von der Insolvenzmasse nichts mehr übrig sein, so die Befürchtung.

Im aktuellen Verfahren fordern Gläubiger insgesamt 3,3 Milliarden Euro zurück, während die 22.000 Ex-Aktionäre auf rund sieben Milliarden Euro warten. Demgegenüber stehen lediglich eine Milliarde Euro, die der Verkauf von Unternehmensteilen laut Insolvenzverwalter Michael Jaffe bislang eingebracht haben soll.

Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen: Ob und wann der Verlust der Aktionäre als Insolvenzforderung gelten sollte, ist nämlich eine Grundsatzfrage, die der Bundesgerichtshof (BGH) klären muss. Der Kläger – der deutsche Vermögensverwalter Union Investment – sei deshalb nicht überrascht vom Urteilsspruch, zitiert das Manager Magazin einen Union-Investment-Sprecher. Es handele sich um einen Präzedenzfall, der höchstrichterlich geklärt werden müsse. Jetzt prüft der Vermögensverwalter, welche Rechtsmittel er einlegen kann. Seine Kunden haben 243 Millionen Euro durch Investments bei Wirecard verloren.

Die Richterin am Landesgericht begründete ihre Entscheidung damit, dass es "nicht mit den Grundwerten des Insolvenzrechts vereinbar" sei, die Ansprüche der Aktionäre als Insolvenzforderung einzustufen. "Über die Investmentform wurden sie nicht getäuscht", heißt es dazu in der Urteilsbegründung.

Aktienkäufe sind schließlich Eigenkapital- und keine Fremdkapitalinvestments. Union Investment hatte zuvor argumentiert, dass der Wirecard-Vorstand den wahren Zustand des Unternehmens verheimlicht und Anleger getäuscht hätte. Mit den korrekten Informationen hätten Union-Investment-Kunden niemals Aktien des Unternehmens gekauft.

Bessere Erfolgsaussichten könnten Aktionäre mit Klagen gegen den Wirtschaftsprüfer von Wirecard haben. Das Landgericht München hatte die Bilanzen der Jahre 2017 und 2018 für nichtig erklärt, obwohl das Prüfungshaus Ernst & Young (EY) sie damals testiert hatte. Anleger könnten also Schadensersatzanspruch gegen EY haben, weil das Unternehmen seine Pflichten als Wirtschaftsprüfer grob verletzt hatte.

Doch auch hier heißt es: Geduld. "Es geht in den Verfahren immer noch um die Frage, welches Gericht zuständig ist", sagt der Düsseldorfer Anwalt Jens Graf gegenüber der Wirtschaftswoche. Er war einer der ersten, der Kläger gegen EY vertreten hat.


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