HV-Bekanntmachung: Odeon Film AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.07.2014 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Montag, 26.05.2014 15:10 von DGAP - Aufrufe: 545

Odeon Film AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 26.05.2014 15:07 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
ODEON FILM AG München ISIN: DE 0006853005 WKN: 685 300 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, den 8. Juli 2014, um 11.00 Uhr im Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung Lazarettstraße 33, 80636 München stattfindenden ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG eingeladen. I. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Konzernlage- und Lageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2013 Zu diesem Tagesordnungspunkt wird kein Beschluss gefasst, da Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss festgestellt haben und der Aufsichtsrat den Konzernabschluss gebilligt hat. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen zu den genannten Unterlagen keine weitere Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor. Die genannten Unterlagen werden vom Vorstand und, soweit es um den Bericht des Aufsichtsrats geht, vom Aufsichtsrat in der Hauptversammlung erläutert. Die genannten Unterlagen stehen den Aktionären unter http://www.odeonfilm.de/hauptversammlung_2014.php zur Verfügung. 2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Vorstand Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. 5. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Die Aufsichtsratsmitglieder Herr Herbert Schroder und Herr Dr. Herbert G. Kloiber wurden für die Zeit bis zu der Beendigung der Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 entscheidet. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 vierter Fall, 101 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG i.V.m. § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, a) Herrn Herbert Schroder, selbständiger Berater in der Medienbranche, Tätigkeitsschwerpunkt: kaufmännischer Bereich, Neubiberg, b) Herrn Dr. Herbert G. Kloiber, Geschäftsführer der Tele-München Fernseh-GmbH & Co Produktionsgesellschaft, Fuschl am See, Österreich, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 6. Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung eine Satzungsänderung vor. Das gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung bestehende Recht der GFP Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG, solange sie Aktionärin der Odeon Film AG ist, ein Mitglied ihrer Wahl in den Aufsichtsrat zu entsenden (sog. Entsendungsrecht), soll aufgehoben werden. Dafür ist die Zustimmung der GFP Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG erforderlich Entsprechend schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor zu beschließen: (1) § 7 Abs. 3 der Satzung wird ersatzlos aufgehoben. (2) Der Vorstand wird angewiesen, die Aufhebung von § 7 Abs. 3 der Satzung erst zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn GFP Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG die Zustimmung zu der Aufhebung des Entsendungsrechts erteilt hat. II. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 5 1. Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG Der unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat Herr Herbert Schroder ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. Der unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat Herr Dr. Herbert G. Kloiber ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. 2. Angaben zu Ziffer 5.4.1 Absatz 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex Der Aufsichtsrat teilt zu den persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidaten zu der Odeon Film AG und deren Konzernunternehmen, den Organen der Odeon Film AG und wesentlich an der Odeon Film AG beteiligten Aktionären Folgendes mit: Der unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat Herr Dr. Herbert G. Kloiber ist geschäftsführender Mehrheitsgesellschafter der Tele-München Fernseh-GmbH & Co Produktionsgesellschaft. Die Tele-München Fernseh-GmbH & Co Produktionsgesellschaft hält einen Anteil an der Odeon Film AG von 41,95 %. Darüber hinaus stehen die vorgeschlagenen Kandidaten nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner weiteren nach Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Odeon Film AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Odeon Film AG oder einem wesentlich an der Odeon Film AG beteiligten Aktionär. 3. Angaben zu Ziffer 5.4.1 Absatz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Wahl von Herrn Herbert Schroder vorgesehen ist, ihn als Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. III. Teilnahmebestimmungen 1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in 11.842.770 nennwertlose Stückaktien eingeteilt, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auf 11.842.770 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 85.050 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen. 2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis eines zur Verwahrung von Wertpapieren in Deutschland zugelassenen Instituts ('Nachweis des Anteilsbesitzes') nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss in deutscher Sprache verfasst sein, hat sich auf den Beginn des 17. Juni 2014 (00:00 Uhr MESZ) zu beziehen ('Nachweisstichtag') und muss der Gesellschaft bis spätestens am 1. Juli 2014 unter der folgenden Adresse zugehen: Odeon Film AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Fax: +49 (0) 89 21027 298 E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de Als Aktionär gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Teilnahmeberechtigung und Umfang des Stimmrechts richten sich allein nach dem Anteilsbesitz des jeweiligen Aktionärs zum Nachweisstichtag. Eine vollständige oder teilweise Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag bleibt möglich, das heißt der Nachweisstichtag führt zu keiner Veräußerungssperre. Eine Veräußerung nach dem Nachweisstichtag hat keinen Einfluss auf das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf das Stimmrecht oder dessen Umfang. Der Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag gewährt hinsichtlich dieser Aktien kein Stimmrecht. Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst nach dem Nachweisstichtag Aktionär der Gesellschaft werden, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Nach Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der oben genannten Adresse Sorge zu tragen. 3. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch dann ist eine fristgerechte Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes erforderlich. Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auch elektronisch per E-Mail an die Adresse meldedaten@haubrok-ce.de übermittelt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und sonstige in § 135 Abs. 8 AktG aufgeführte Personen können zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Aktionäre unserer Gesellschaft können von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigen. Den Stimmrechtsvertretern müssen dazu eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den Punkten der Tagesordnung erteilt werden. Sie können das Stimmrecht nur zu denjenigen Tagesordnungspunkten ausüben, zu denen sie von den Aktionären Weisungen erhalten haben. Die Stimmrechtsvertreter können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Auch im Fall einer Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Vollmacht und die Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen spätestens mit Ablauf des 7. Juli 2014 unter der Adresse Odeon Film AG, c/o Haubrok Corporate Events GmbH, Landshuter Allee 10, 80637 München oder per E-Mail unter der Adresse meldedaten@haubrok-ce.de oder per Fax unter +49 (0)89 - 21027 289 eingegangen sein. Weitere Einzelheiten können die Aktionäre den ihnen übersandten Unterlagen entnehmen. 4. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,- erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft unter der folgenden Adresse bis zum Ablauf des 7. Juni 2014 zugegangen sein: Odeon Film AG Der Vorstand c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München 5. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder Abschlussprüfern sind ausschließlich an Odeon Film AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München E-Mail: info@haubrok-ce.de Telefax: +49 (0)89 21027 298 zu richten. Bis spätestens zum Ablauf des 23. Juni 2014 bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im Internet unter http://www.odeonfilm.de/hauptversammlung_2014.php zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 23. Juni 2014 ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. 6. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehung zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. 7. Weitergehende Erläuterungen Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich im Internet unter http://www.odeonfilm.de/hauptversammlung_2014.php. 8. Veröffentlichungen auf der Internetseite Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.odeonfilm.de/hauptversammlung_2014.php zur Verfügung. München, im Mai 2014 Odeon Film AG Der Vorstand 26.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch Unternehmen: Odeon Film AG Hofmannstraße 25-27 81379 München Deutschland E-Mail: aktie@odeonfilm.de Internet: http://www.odeonfilm.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News



Kurse

-  
0,00%
Odeon Film Chart