HV-Bekanntmachung: Logwin AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.04.2014 in Luxemburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Freitag, 07.03.2014 15:25 von DGAP - Aufrufe: 737

Logwin AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 07.03.2014 15:21 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Logwin AG Grevenmacher Mitteilung an alle Aktionäre Hiermit wird allen Aktionären der Logwin AG ('die Gesellschaft') mitgeteilt, dass eine Ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 09. April 2014 um 10.00 Uhr in der Chambre de Commerce, 7, rue Alcide de Gasperi, Luxembourg-Kirchberg L-2981 Luxemburg, stattfinden wird. Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2014 der Logwin AG 1| Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2013 beendete Geschäftsjahr 2| Vorlage der Berichte des Verwaltungsrats für das am 31. Dezember 2013 beendete Geschäftsjahr 3| Vorlage des Berichts des Abschlussprüfers (réviseur d'entreprises) für das am 31. Dezember 2013 beendete Geschäftsjahr 4| Genehmigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2013 beendete Geschäftsjahr sowie der Berichte des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2013 beendete Geschäftsjahr sowie die Berichte des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers für das Jahr 2013 zu genehmigen. 5| Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses für das am 31. Dezember 2013 beendete Geschäftsjahr Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Verlust des Geschäftsjahres 2013 von 2.712.029 EUR mit der Kapitalrücklage zu verrechnen. 6| Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder für die Ausübung ihrer Mandate während des am 31. Dezember 2013 beendeten Geschäftsjahres Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Verwaltungsratsmitgliedern für die Ausübung ihrer Mandate während des am 31. Dezember 2013 beendeten Geschäftsjahres Entlastung zu erteilen. 7| Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern - Statutarische Ernennung: Bestellung von Herrn Sebastian Esser Herrn Dr. Michael Kemmer Herrn Dr. Yves Prussen Herrn Dr. Antonius Wagner zu Mitgliedern des Verwaltungsrats mit einer Mandatsdauer bis zum Ablauf der ordentlichen Jahreshauptversammlung 2015. Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Herren Sebastian Esser, Dr. Michael Kemmer, Dr. Yves Prussen und Dr. Antonius Wagner zu Mitgliedern des Verwaltungsrats der Logwin AG mit einer Mandatsdauer bis zum Ablauf der ordentlichen Jahreshauptversammlung 2015 zu bestellen. 8| Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young S.A., mit Sitz in L-5365 Munsbach, 7, rue Gabriel Lippmann, Parc d'Activité Syrdall 2, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen. 9| Rückkauf eigener Aktien Der Verwaltungsrat schlägt vor, ihn zu ermächtigen, bis zum 30.09.2015 bis zu 14.625.000 Stück eigene Aktien der Gesellschaft zu allen rechtlich zulässigen Zwecken für die Gesellschaft zu erwerben. Dies entspricht rund 10 % des Grundkapitals. Die Ermächtigung kann in diesem Umfang einmal oder mehrmals, ganz oder teilweise und zu mehreren rechtlich zulässigen Zwecken ausgeübt werden. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Verwaltungsrats (i) über die Börse oder (ii) im Wege eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots und zu einem Preis (ohne Erwerbsnebenkosten), der den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft in der Schlussauktion im XETRA-Handelssystem (oder in dessen Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse, Deutschland, während der letzten 10 Handelstage vor dem Erwerb oder ggf. vor der Bekanntgabe des öffentlichen Kaufangebots um nicht mehr als 30 % überschreitet und den rechnerischen Nennwert der Aktie nicht unterschreitet. 10| Vergütung der nicht exekutiven Verwaltungsratsmitglieder Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Vergütung der nicht exekutiven Verwaltungsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2013 auf insgesamt 120.000,- EUR festzusetzen. Anwesenheits- und Mehrheitsbedingungen Bei der ordentlichen Hauptversammlung ist keine Anwesenheitsmehrheit erforderlich. Die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden und vertretenen Aktionäre gefasst. Grundkapital, Stimm- und sonstige Rechte Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 131.202.165,- EUR und ist eingeteilt in 146.257.596 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme, die Gesamtzahl der Stimmen beträgt somit 146.257.596. Nach Kenntnis der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung keine Aktie vom Stimmrecht ausgeschlossen. Aktionäre, die mindestens fünf Prozent (5%) des gezeichneten Aktienkapitals halten, können nach dem Luxemburgischen Gesetz vom 24. Mai 2011 über die Ausübung verschiedener Aktionärsrechte in Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften ('Gesetz über Aktionärsrechte') die Aufnahme eines oder mehrerer Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung verlangen und haben das Recht, Beschlussvorschläge bezüglich der Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung einzureichen. Ein entsprechender schriftlicher Antrag muss der Gesellschaft, zusammen mit einer Begründung oder mit einem Beschlussvorschlag, auf postalischem oder auf elektronischem Weg an folgende Adresse mitgeteilt werden: Logwin AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0)89 210 27 298 office@haubrok-ce.de Der Antrag hat die Adressdetails des Absenders zur Bestätigung des Eingangs des Verlangens bei der Gesellschaft zu beinhalten. Das entsprechende Verlangen hat der Gesellschaft spätestens am 18. März 2014 zuzugehen. Teilnahmebedingungen Gemäß dem vorgenannten Gesetz über Aktionärsrechte dürfen nur Aktionäre an der Hauptversammlung teilnehmen und abstimmen, die am 26. März 2014 um Mitternacht (Luxemburger Zeit) ('Luxemburgischer Stichtag') Aktionäre der Gesellschaft sind. Etwaige Änderungen hinsichtlich ihres Aktienbesitzes nach dem Luxemburgischen Stichtag werden bei der Bestimmung der Teilnahme- und/oder Stimmberechtigung bei der Hauptversammlung nicht berücksichtigt. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (z.B. per E-Mail) in deutscher, englischer oder französischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme nachgewiesen haben. Im Interesse der Aktionäre und im Einklang mit der Satzung wurde der Zeitpunkt, bis zu dem ein Einreichen der Anmeldung zur Hauptversammlung möglich ist, über den Luxemburgischen Stichtag hinaus verlängert. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse daher bis spätestens am 03. April 2014 zugehen: Logwin AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0)89 210 27 298 meldedaten@haubrok-ce.de Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erfolgt durch eine in deutscher, englischer oder französischer Sprache erstellte Bescheinigung der Depotbank, bei welcher der Aktionär seine Aktien an der Logwin AG hält. Die Bescheinigung muss der Gesellschaft unter der oben stehenden Adresse ebenfalls spätestens bis zum 03. April 2014 zugehen. Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden nach fristgerechter Anmeldung Eintrittskarten zugeschickt, auf deren Rückseite ein Vollmachtsformular abgedruckt ist. Vollmachtserteilung Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Zu diesem Zweck müssen diese Aktionäre sich, wie in den Teilnahmebedingungen beschrieben, bis zum 03. April 2014 anmelden. Bevollmächtigte werden unter Vorlage der Eintrittskarte und einer rechtmäßig erteilten Vollmacht zur Teilnahme an der Hauptversammlung zugelassen. Falls Aktionäre ihre Depotbank zur Vertretung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen wollen, müssen sie die unterschriebene Vollmacht bis spätestens zum 08. April 2014 bei ihrer Depotbank hinterlegen. Die Depotbank ist berechtigt, Untervollmacht zu erteilen. Stimmrechtsvertreter Die Logwin AG möchte den Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern und bietet an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisung erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zu der Hauptversammlung. Zu diesem Zweck müssen diese Aktionäre sich, wie in den Teilnahmebedingungen beschrieben, bis zum 03. April 2014 anmelden. Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular zur Erteilung der Vollmacht und Weisungen zu den abstimmungsfähigen Punkten der Tagesordnung. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular muss spätestens am Dienstag, 08. April 2014, an folgender Anschrift auf postalischem oder elektronischem Weg eingehen: Logwin AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0)89 210 27 298 vollmacht@haubrok-ce.de Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Falls die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist eine solche Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Informationen zur Stimmrechtsvertretung erhalten Aktionäre montags bis freitags zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr unter der Telefonnummer +49 (0) 89 210 27 222. Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem anderen Bevollmächtigten als den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Briefwahl Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihre Stimmen per Briefwahl abgeben. Hierzu kann das Formular verwendet werden, das die Aktionäre auf der Rückseite der Eintrittskarte finden. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl muss bis spätestens zum 08. April 2014 auf postalischem oder elektronischem Weg bei der Logwin AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland Fax: +49 (0)89 210 27 298 briefwahl@haubrok-ce.de eingegangen sein. Hinweis zur Information über die Hauptversammlung Weitere Informationen bezüglich der Hauptversammlung können auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.logwin-logistics.com abgerufen werden. Anfragen zu den Dokumenten richten Sie bitte an: Logwin AG Investor Relations ZIR Potaschberg 5, an de Längten L-6776 Grevenmacher Luxemburg, den 07. März 2014 Logwin AG Der Verwaltungsrat 07.03.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Logwin AG 5, an de Längten 6776 Grevenmacher Großherzogtum Luxemburg E-Mail: martin.brass@logwin-logistics.com Internet: http://www.logwin-logistics.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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