HV-Bekanntmachung: KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2013 in Colonia-Allee 3, 51067 Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Dienstag, 30.04.2013 15:25 von DGAP - Aufrufe: 344

DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2013 in Colonia-Allee 3, 51067 Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 30.04.2013 / 15:21
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KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG Köln - Wertpapierkennnummer 605 290 - EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2013 Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mittwoch, dem 12. Juni 2013, um 10:00 Uhr, in unseren Geschäftsräumen in der Colonia-Allee 3 in 51067 Köln, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes der Gesellschaft, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und Absatz 5 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012. Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Colonia-Allee 3, 51067 Köln, zur Einsicht der Aktionäre aus. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage und Nachweis ihrer Aktionärseigenschaft kostenlos übersandt. Anfragen richten Sie bitte an die vorgenannte Adresse. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt. Die vorgenannten Unterlagen sind auch im Internet unter www.khdis.de und dort im Bereich 'Hauptversammlung/AGM' verfügbar und stehen zum Download bereit. Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu diesem Punkt der Tagesordnung daher keine Beschlussfassung. 2. Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 3.991.028,90 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 5. Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit den §§ 95 Satz 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. Die Mitgliedschaft der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, mithin am Tag der Hauptversammlung am 12. Juni 2013. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a) bis c) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Die Bestellung erfolgt für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. a) Jouni Olavi Salo, Vorsitzender des Vorstands der KHD Humboldt Wedag International AG, Managing Director der Blake International Ltd. und Geschäftsführer der KHD Humboldt Wedag GmbH, Bratislava, Slowakei; b) Yizhen Zhu, Mitglied des Vorstands der KHD Humboldt Wedag International AG und Geschäftsführer der KHD Humboldt Wedag GmbH, Köln; c) George Harrison, Vice President Project Management der KHD Humboldt Wedag GmbH, Köln. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex i.d.F. vom 15. Mai 2012 wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr Jouni Salo als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. Weitere Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten Wie sich aus dem angegebenen Beruf der Aufsichtsratskandidaten ergibt, sind alle vorgeschlagenen Kandidaten als Vorstand bzw. leitender Angestellter eines indirekten Mutterunternehmens der KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG tätig. Im Rahmen ihrer Funktion als Vorstand der KHD Humboldt Wedag International AG, Managing Director der Blake International Ltd., Geschäftsführer der KHD Humboldt Wedag GmbH bzw. als Vice President Project Management der KHD Humboldt Wedag GmbH ergeben sich die für Konzernunternehmen üblichen persönlichen und geschäftlichen Beziehungen des jeweiligen Kandidaten zur Gesellschaft, den Organen der Gesellschaft und den wesentlich an der Gesellschaft (direkt oder indirekt) beteiligten Aktionären Blake International Ltd., Humboldt Wedag GmbH, KHD Humboldt Wedag GmbH und KHD Humboldt Wedag International AG. Die vorgeschlagenen Kandidaten halten jeweils folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Jouni Olavi Salo - Mitglied des Board of Directors of Humboldt Wedag Inc. Norcross, USA Yizhen Zhu - keine George Harrison - Mitglied des Board of Directors der Humboldt Wedag India Pvt. Ltd., New Delhi, Indien. 6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 7. Beschlussfassung über die Umwandlung der Inhaberaktien in Namensaktien und entsprechende Satzungsänderungen Die Aktien der Gesellschaft lauten derzeit auf den Inhaber. Sie sollen in Namensaktien umgewandelt werden. Namensaktien sind international weit verbreitet und ermöglichen einen besseren Kontakt zwischen der Gesellschaft und ihren Aktionären. Die Umwandlung in Namensaktien erfordert die Einrichtung eines Aktienregisters. Dafür ist erforderlich, dass die Aktionäre ihren Namen, ihr Geburtsdatum und ihre Anschrift bzw., soweit es sich bei den Aktionären um Gesellschaften handelt, ihre Firma, ihren Sitz und ihre Geschäftsanschrift, sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien der Gesellschaft zur Eintragung im Aktienregister angeben. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer im Aktienregister eingetragen ist. Zur Umwandlung der Inhaberaktien in Namensaktien muss § 6 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft entsprechend geändert werden. Die Umwandlung in Namensaktien erfordert eine Änderung von § 18 der Satzung der Gesellschaft, der das Teilnahmerecht der Aktionäre an der Hauptversammlung regelt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen. 7.1 Die bisher auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft werden in Namensaktien umgewandelt. 7.2 § 6 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst: 'Die Stückaktien lauten auf den Namen. Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung in das Aktienregister, soweit es sich um natürliche Personen handelt, ihren Namen, ihre Anschrift und ihr Geburtsdatum, soweit es sich um juristische Personen handelt, ihre Firma, ihre Geschäftsanschrift und ihren Sitz, sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien anzugeben. Elektronische Postadressen und ihre etwaigen Änderungen sollen zur Erleichterung der Kommunikation mit angegeben werden.' 7.3 § 18 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst: '1. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. 2. Die Anmeldung muss der Gesellschaft in deutscher oder in englischer Sprache unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse in Textform mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. In der Einberufung kann eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist für die Anmeldung vorgesehen werden. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen. 3. Die Einzelheiten über die Anmeldung und die Ausstellung der Eintrittskarten sind in der Einladung bekannt zu machen.' ANGABEN NACH § 30 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 3.600.000 und ist eingeteilt in 424.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt 424.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger. TEILNAHMEBEDINGUNGEN Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung hat der Gesellschaft (Postanschrift: KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG c/o Landesbank Baden-Württemberg, 4027 H Hauptversammlungen, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart; Fax: 0711 / 127 - 79256; E-Mail: hv-Anmeldung@LBBW.de) bis spätestens zum Mittwoch, den 5. Juni 2013, 24:00 Uhr, zuzugehen. Aktionäre haben die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Zum Nachweis ist eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts über den Anteilsbesitz notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), also auf Mittwoch, den 22. Mai 2013 (00:00 Uhr), beziehen und der Gesellschaft (Postanschrift: KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG, c/o Landesbank Baden-Württemberg, 4027 H Hauptversammlungen, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart; Fax: 0711 / 127 - 79264; E-Mail: hv-Anmeldung@LBBW.de) bis spätestens zum Mittwoch, den 5. Juni 2013, 24:00 Uhr, zugehen. Bedeutung des Nachweisstichtages Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung. Stimmrechtsvertretung Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Wenn weder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person oder Institution im Sinne des § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Textform (§ 126b BGB). Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann an folgende Adresse übermittelt werden: KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG Hauptversammlung 2013 Colonia-Allee 3 51067 Köln Die Gesellschaft bietet den Aktionären für die elektronische Übermittlung des Nachweises der Vollmacht folgende Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse an: Telefax: +49-(0)221 -6504-1099 E-Mail: KIS.HV2013@KHD.com Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht ein Formerfordernis weder dem Gesetz noch der Satzung nach. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen rechtzeitig über eine mögliche Form der Vollmacht ab. Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann mit den den Aktionären zugesandten Unterlagen bzw. Vollmachtsformularen bevollmächtigt werden. Der bevollmächtigte Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Vollmachtsformulare werden den angemeldeten Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Ergänzungsanträge gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Sonntag, den 12. Mai 2013, 24:00 Uhr, in schriftlicher Form zugegangen sein. Ergänzungsverlangen richten Sie bitte schriftlich an die nachfolgende Adresse: KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG - Vorstand - Colonia-Allee 3, 51067 Köln Anträge und Wahlvorschläge Anträge gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG von Aktionären zur Hauptversammlung sind bis zum Dienstag, den 28. Mai 2013, 24:00 Uhr, der Gesellschaft ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden: KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG Hauptversammlung 2013 Colonia-Allee 3, 51067 Köln Telefax: +49 221 6504 1099 Anträge und Wahlvorschläge können mit einem Nachweis der Aktionärseigenschaft auch per E-Mail (sabine.marzola@khd.com) übermittelt werden. Anträge und Wahlvorschläge sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern sie auch in englischer Sprache veröffentlicht werden sollen, ist eine Übersetzung beizufügen. Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge werden unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter 'http://www.khdis.de' veröffentlicht. Die ordentliche Hauptversammlung wird nicht in Ton oder Bild übertragen. Auskunftsrechte des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG Gemäß § 131 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Der Vorstand darf die Auskunft nur aus den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern, insbesondere soweit die Auskunft auf der Internetseite der Gesellschaft, in der Hauptversammlung und über mindestens sieben Tage vor deren Beginn durchgängig zugänglich ist. Weitergehende Erläuterungen Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.khdis.de und dort im Bereich 'Hauptversammlung/AGM'. Informationen nach § 124a AktG Die Internetseite der KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind, lautet wie folgt: www.khdis.de. Die Informationen finden sich dort im Bereich 'Hauptversammlung/AGM'. Köln, im April 2013 KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG DER VORSTAND
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30.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG Colonia-Allee 3 51067 Köln Deutschland E-Mail: sabine.marzola@khd.com Internet: http://www.khdis.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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