HV-Bekanntmachung: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.07.2018 in Mercatorhalle, CityPalais, Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg mit dem

Montag, 04.06.2018 15:10 von DGAP - Aufrufe: 353

DGAP-News: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.07.2018 in Mercatorhalle, CityPalais, Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 04.06.2018 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT Duisburg ISIN DE0006131204 WKN 613120

Wir laden unsere Aktionäre zu unserer

ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

am Donnerstag, 19. Juli 2018, 9.00 Uhr (Einlass ab 8.00 Uhr)

in der Mercatorhalle, CityPalais, Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg, ein.

Parkmöglichkeiten befinden sich in der Tiefgarage des CityPalais, Landfermannstraße/Ecke Averdunkstraße. Die Parktickets unserer Aktionäre werden nach der Hauptversammlung kostenfrei entwertet.

Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 sowie des zu einem Bericht zusammengefassten Lageberichts für die IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und den Konzern, mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. (1) HGB und § 315a Abs. (1) HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 daher keinen Beschluss zu fassen.

2.

Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.362.110,00 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,12 je für das Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigter Stückaktie: EUR 2.362.110,00

Der Vorschlag berücksichtigt die im Zeitpunkt der Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat über diesen Beschlussvorschlag und der Einberufung vorhandenen 115.750 eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien (bei Einberufung: 19.684.250 Aktien) bis zur Hauptversammlung verändern, wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,12 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Risikoprüfungsausschusses - vor, die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer zu bestellen, und zwar für

a)

das Geschäftsjahr 2018 sowie

b)

die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. (5), 117 Nr. 2 WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung für den Fall, dass sich der Vorstand für eine prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzberichts enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts entscheidet.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 ff. AktG sowie §§ 1 und 4 Drittelbeteiligungsgesetz aus neun (9) Mitgliedern zusammen, von denen sechs (6) als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner durch die Hauptversammlung gewählt werden.

Die Amtszeit der in der Hauptversammlung vom 18. Juli 2017 zu TOP 6 gewählten Aufsichtsratsmitglieder, also von Frau Inés Arnaldos und der Herren Santiago de Armas Fariña, Dr. Hans Vieregge, Francisco López Sánchez, Antonio Rodríguez Pérez und Agustin Manrique de Lara y Benítez de Lugo, endet mit Ablauf der hiermit einberufenen Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, die folgenden Personen als Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen:

*

Santiago de Armas Fariña, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, Rechtsanwalt und Steuerberater als Partner der Kanzlei S. de Armas y Asociados, S.L., Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien,

*

Dr. Hans Vieregge, Hannover, Deutschland, ehemaliges Vorstandsmitglied Nord/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale,

*

Francisco López Sánchez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, Vertreter der Puerto Meloneras, S.L. in Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, welche ihrerseits geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der Lopesan Hotel Management, S.L. ist,

*

Inés Arnaldos, Las Palmas de Gran Canaria, Spanien, spanische Anwältin (abogada) der Rechtsabteilung der Lopesan Hotel Management S.L.,

*

Antonio Rodríguez Pérez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, Geschäftsführer der Lorcar Asesores S.L., in Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien,

*

Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo, Telde, Gran Canaria, Spanien, Präsident des Verbandes 'Confederación Canaria de Empresarios' (kanarischer Unternehmerverband) und Geschäftsführer der Quesoventura S.L., Telde, Gran Canaria, Spanien.

Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, gleichzeitig für den Fall, dass eines der vorstehend vorgeschlagenen und von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet,

*

Roberto López Sánchez, San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria, Spanien, Alleinverwalter der Rolopsan, S.A.U. in Las Palmas de Gran Canaria, Spanien,

als Ersatzmitglied zu wählen.

Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten sind dieser Tagesordnung in der Anlage 1 beigefügt und sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-ifa/

zugänglich.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen.

Der Aufsichtsrat hat sich bei den Kandidaten vergewissert, dass sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand auch weiterhin aufbringen können.

Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes mitgeteilt: Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat beabsichtigt der Aufsichtsrat, Herrn Santiago de Armas Fariña als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.

Die Voraussetzung des § 100 Abs. (5) AktG, der Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung, wird sowohl von Herrn Dr. Hans Vieregge und als auch von Herrn Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo erfüllt. Zudem sind sämtliche Kandidaten mit dem Hotelsektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut.

Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex werden die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär wie folgt offengelegt:

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft oder ihren Organen.

Ferner stehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats von den vorgeschlagenen Kandidaten Herr Dr. Hans Vieregge und Herr Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo nicht in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu einem wesentlich an der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär.

Die folgenden vorgeschlagenen Kandidaten stehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der wesentlich an der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft beteiligten Aktionärin Lopesan Touristik S.A. oder zu deren beherrschenden Gesellschaftern:

Santiago de Armas Fariña ist nicht stimmberechtigter Schriftführer des dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremiums der Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A. sowie Vertreter von Mitgliedern von Verwaltungsorganen der weiteren in der Aufstellung nach § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG genannten Unternehmen. Zudem erbringt die S. De Armas y Asociados S.L., deren Partner Herr Santiago de Armas ist, regelmäßig Beratungsdienstleistungen gegenüber der IFA Canarias, S.L., einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft.

Francisco López Sánchez ist Mitglied von Verwaltungsorganen bzw. Vertreter eines Mitglieds in den in der Aufstellung nach § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG genannten mit der Lopesan Touristik, S.A. verbundenen Unternehmen, darunter der Lopesan Touristik S.A.. Ferner ist er ein Sohn des Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren beherrschenden Gesellschafterin Invertur Helsan S.L.U., Herrn Eustasio López.

Inés Arnaldos ist als spanische Rechtsanwältin (abogada) in der Rechtsabteilung bei der Lopesan Hotel Management, S.L. angestellt.

Antonio Rodríguez Pérez ist bei der Lorcar Asesores S.L. als Geschäftsführer angestellt, deren beherrschende Gesellschafterin die Hijos de Francisco López Sánchez S.A. ist, deren Tochtergesellschaft die Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A. ist. Zudem ist er Mitglied eines dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremiums der Lopesan Touristik S.A. sowie Vertreter eines Mitglieds von Verwaltungsorganen der in der Aufstellung nach § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG genannten Unternehmen. Er erhält gelegentlich Dienstleistungsaufträge von der Interhotelera Española, S.A.U. und der Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U., die ebenfalls mit der Lopesan Touristik S.A. verbunden sind.

Roberto López Sánchez ist Vertreter der Invertur Helsan S.L.U. im Verwaltungsrat der Jandia Dunas, S.A. und Vertreter der Rolopan, S.L.U. im Verwaltungsrat der Maspolamas Golf, S.A.. Ferner ist er ein Sohn des Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren beherrschenden Gesellschafterin Invertur Helsan S.L.U., Herrn Eustasio López.

Gemäß § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG werden folgende Angaben gemacht:

Santiago de Armas Fariña, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien

Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind):

*

S. de Armas y Asociados, S.L.

*

Lexa, S.A.

*

Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias, S.L.U.

*

Punta del Sol, S.A.

*

Santa Águeda Sun Golf, S.L.

Dr. Hans Vieregge, Hannover

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

*

Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG, Flensburg

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

*

CONTI Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co. KG 'Conti Basel', München

*

CONTI 147. Schiffahrts GmbH & Co. KG 'Conti Equator', München

*

CONTI 148. Schiffahrts GmbH & Co. KG, 'Conti Greenland', München

*

Siepmann-Werke GmbH & Co. KG, Warstein

Francisco López Sánchez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien

Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind):

*

Agrícola Tabaibal, S.A.U.

*

Altamarena, S.A.

*

Bitumex, S.A.U.

*

Brickell Reach Tower 3801 LLC

*

Casticar, S.A.

*

Cook-Event Canarias, S.A.

*

Costa Canaria de Veneguera, S.A.

*

Creativ Hotel Buenaventura, S.A.

*

Cuba Gestión hotelera, S.L.U.

*

Dehesa de Jandía, S.A.

*

Explotaciones Jandía, S.A.

*

Expo Meloneras, S.A.

*

Interhotelera Española, S.A.

*

Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U.

*

Lopesan Hotel Management, S.L.

*

Lopesan Management S.L.U.

*

Lopesan Satocan Investment, S.L.

*

Lopesan Touristik, S.A.

*

Lorcar Asesores, S.L.

*

Maspalomas Golf, S.A.

*

Megahotel Faro, S.L.

*

Meloneras Golf, S.L.

*

N.F.L.S., S.L.U.

*

Oasis Beach Maspalomas, S.L.

*

Promociones Faro, S.A.

*

Promociones Taidía, S.A.U.

*

Santa Águeda Sun Golf, S.L.

*

Varadero Center, S.L.U.

Inés Arnaldos, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien

Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.

Antonio Rodríguez Pérez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien

Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind):

*

Aguas de Meloneras, A.I.E.

*

Bitumex, S.A.U.

*

Casticar, S.A.

*

Expo Meloneras, S.A.

*

Jandía Beach Center, S.A.

*

Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U.

*

Lopesan Touristik, S.A.

*

Lorcar Asesores, S.L.

*

Novedad Digital, S.L.

*

Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias, S.L.U.

*

Telefaro 2000 Comunicaciones S.L. (in Liqu.)

Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo, Telde, Gran Canaria, Spanien

Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

*

Administración y Gestión Promociones-Cooperativas, S.L.

*

Autoridad Portuaria de Las Palmas

*

Explotaciones La Calderona, S.L.

*

Fundación Canaria Patronos V.P.

*

Inversiones La Lucera, S.L.

*

Quesoventura, S.L.

*

Fundación Canaria Yrichen

Roberto López Sánchez, San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria, Spanien

Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten; Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind):

*

Jandía Dunas, S.A.

*

Maspalomas Golf, S.A.

*

Rolopsan, S.L.U.

7.

Beschlussfassung über den Erwerb eigener Aktien durch die IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft nach § 71 Abs. (1) Nr. 8 AktG

Die von der Hauptversammlung am 16. Juli 2015 zu Tagesordnungspunkt 9 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. (1) Nr. 8 AktG läuft am 15. Juli 2018 aus und soll daher neu gefasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gesellschaft wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt dieser Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die nach dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr gemäß den §§ 71d und 71e Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Ferner sind die Voraussetzungen des § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG zu beachten. Der Erwerb darf nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien erfolgen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens in Teiltranchen, verteilt auf verschiedene Erwerbszeitpunkte, erfolgen.

Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse oder mittels eines an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten:

-

Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie im Xetra-Handel (bzw. einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsentagen vor Eingehen der Verpflichtung zum Erwerb eigener Aktien um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

-

Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft oder eine an die Aktionäre der Gesellschaft gerichtete öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten, dürfen der gebotene Kauf- bzw. Verkaufspreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kauf- bzw. Verkaufspreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den drei Börsentage vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots geltenden, durchschnittlichen Schlusskurs im Xetra-Handel (bzw. einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

8.

Beschlussfassungen über die Verwendung eigener Aktien nach § 71 Abs. (1) Nr. 8 AktG, auch unter Erwerbsrechtsausschluss

Die Gesellschaft hält gegenwärtig einen Bestand von 115.750 eigenen Aktien. Für diese eigenen Aktien sowie etwaige weitere eigene Aktien, die die Gesellschaft auf Basis des unter TOP 7 zu fassenden Beschlusses zur Ermächtigung des Erwerbs eigener Aktien in Zukunft erwerben wird, wird neben der üblichen Verwendungsmöglichkeit der Einziehung der eigenen Aktien folgende spezielle Verwendungsmöglichkeit vorgeschlagen, für die der Vorstand um eine Ermächtigung zum Ausschluss des Erwerbsrechts bittet.

Die eigenen Aktien könnten zum Erwerb weiterer Kommanditanteile an der Tochtergesellschaft IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co KG ('IFA Insel') im Wege des Anteilstausches eingesetzt werden. Das Kommanditkapital der IFA Insel wird zu 96,57% gegenwärtig von der Gesellschaft und im Übrigen von Minderheitskommanditisten gehalten. Ein derartiger Tausch von IFA Aktien in IFA Insel-Kommanditanteile würde der Gesellschaft ermöglichen, ihre Beteiligung an der IFA Insel weiter aufzubauen und die Gesellschafterstruktur im Konzern zu vereinfachen. Konkrete Verhandlungen über den Tausch sollen erst nach dieser Beschlussfassung begonnen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen.

a)

Der Vorstand wird befristet bis zum 18. Juli 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund der zu TOP 7 beschlossenen Ermächtigung oder einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien neben einer Veräußerung über die Börse oder über ein Angebot an alle Aktionäre auch ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Die Einziehung kann auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrags des Grundkapitals der übrigen Aktien gemäß § 8 Absatz 3 Aktiengesetz erfolgen. Der Vorstand ist für diesen Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend zu ändern.

b)

Der Vorstand wird befristet bis zum 18. Juli 2023 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund der zu TOP 7 beschlossenen Ermächtigung oder einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Erwerbsrechts der Aktionäre einem oder mehreren Dritten als Gegenleistung für den Erwerb dessen Kommanditbeteiligung an der IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co KG (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 1128 OL) zu veräußern und zu übertragen. Diese Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmalig ausgenutzt werden.

Bericht des Vorstands gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über den Ausschluss des Erwerbsrechts der Aktionäre zu TOP 8 b)

Der Vorstand hat folgenden Bericht gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattet:

Die zu Top 8 b) erbetene Ermächtigung zum Erwerbsrechtsausschluss soll insbesondere dazu dienen, den Vorstand in die Lage zu versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Kommanditisten der IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co KG einen Tausch ihrer Kommanditanteile in Aktien der Gesellschaft anbieten zu können. Ein Angebot zum Tausch in Aktien der Gesellschaft erhöht möglicherweise die Bereitschaft der Minderheitskommanditisten, sich von ihren Kommanditanteilen zu trennen, da er ihnen gleichzeitig ermöglicht, weiter als Aktionäre der Gesellschaft an der Entwicklung des IFA-Konzerns zu partizipieren. Auch in Fällen von verkaufswilligen Minderheitskommanditisten können deren Anteile im Tausch gegen Aktien der Gesellschaft ohne Liquiditätsaufwand für die Gesellschaft erworben werden.

Mit einem derartigen Tausch kann innerhalb des Konzern der Gesellschaft die Gesellschafterstruktur in der Weise vereinfacht werden, dass es mittelfristig und bei hoher Akzeptanz des Tauschangebots nur noch auf Ebene der Gesellschaft Minderheitsgesellschafter gibt. Aus Sicht der Gesellschaft ist die Verwendungsmöglichkeit auch vorteilhaft, weil sie einen Erwerb ohne den Einsatz liquider Mittel ermöglicht. Hinsichtlich des Tauschverhältnisses wird der Vorstand sich naturgemäß jeweils am aktuellen Kurs der Aktie der Gesellschaft und dem anteiligen Unternehmenswert an der IFA Insel Anlagen GmbH & Co. KG orientieren. Der im Interesse der Gesellschaft stehende Zweck rechtfertigt die angesichts des kleinen Bestands eigener Aktien geringfügige Anteilsverwässerung der Altaktionäre; bei einem aus Sicht der Gesellschaft attraktiven Tauschverhältnis kann eine Wertverwässerung ausgeschlossen werden.

9.

Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts

Ein von Vorstand und Aufsichtsrat aufgestellter Investitionsplan sieht zur weiteren Neuaufstellung der Gesellschaft, die mit dem Verkauf diverser Hotels seit 2016 eingeleitet worden war, verschiedene beabsichtigte strategische Projekte vor. Zu den geplanten Maßnahmen gehören neben dem bereits eingeleiteten Hotelbauprojekt in Playa Bávaro in der Dominikanischen Republik eine zusätzliche Stufe des Kapazitätsausbaus in Playa Bávaro, die beabsichtigte Renovierung des IFA-Hotels Faro auf Gran Canaria und des IFA-Hotels auf Fehmarn, der etwaige Erwerb der noch nicht von der Gesellschaft gehaltenen 50%-Beteiligung an der Anfi-Gruppe und die Einleitung eines geplanten weiteren Hotelneubauprojekts auf den kanarischen Inseln. Von der Einberufung der Hauptversammlung an ist eine Zusammenfassung des Investitionsplans auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich.

Zur Finanzierung dieser verschiedenen strategischen Projekte und weiteren Eigenkapitalstärkung beabsichtigt die Gesellschaft, eine Barkapitalerhöhung unter Gewährung des Bezugsrechts der Aktionäre durchzuführen und auf diese Weise einen Emissionserlös von ca. EUR 200 Mio. zu erzielen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 51.480.000,00, eingeteilt in 19.800.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird um bis zu EUR 77.220.000,00 durch Ausgabe von bis zu 29.700.000 Stück neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bareinlagen auf bis zu EUR 128.700.000,00, eingeteilt in 49.500.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien, erhöht. Die neuen Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,60 sind ab dem 1. Januar 2018 gewinnberechtigt ('Neue Aktien'). Die Neuen Aktien werden zu dem Mindestausgabebetrag gemäß § 9 Abs. 1 AktG (Aktiengesetz) in Höhe von EUR 2,60 je Neuer Aktie ausgegeben. Das Bezugsverhältnis beträgt 2:3, d.h. zwei alte Stückaktien berechtigen zum Bezug von drei neuen Stückaktien. Hierzu werden die Neuen Aktien den Aktionären im Bezugsverhältnis 2:3 zum vom Vorstand festzulegenden und bekanntzumachenden Bezugspreis innerhalb der Bezugsfrist zum Bezug angeboten (mittelbares Bezugsrecht) und im Anschluss im Umfang der ausgeübten Bezugsrechte von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen zum Ausgabebetrag von EUR 2,60 gezeichnet. Ein etwaiger Mehrerlös - unter Abzug einer angemessenen Provision, der Kosten und Auslagen - ist an die Gesellschaft abzuführen. Die Bezugsfrist beträgt mindestens zwei Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebots und muss spätestens mit Ablauf des 18. Januar 2019 enden. Die Bezugsrechte auf die Neuen Aktien sind übertragbar, ein börsenmäßiger Bezugsrechtshandel wird nicht organisiert.

b)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Bezugspreis nach pflichtgemäßen Ermessen unter Berücksichtigung einer bestmöglichen Platzierung, mindestens aber in Höhe des Mindestausgabebetrages von EUR 2,60, festzusetzen.

c)

Jeder bezugsberechtigte Aktionär kann innerhalb der Bezugsfrist über den auf seinen Bestand an alten Aktien nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses entfallenden Bezug hinaus ein verbindliches Angebot zum Erwerb weiterer Aktien aus der Barkapitalerhöhung zum Bezugspreis abgeben ('Überbezug'). Die maximale Gesamtzahl der von einem Aktionär durch einen Überbezug jeweils erwerbbaren Neuen Aktien errechnet sich aus den 29.700.000 Neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung abzüglich der auf den Bestand dieses Aktionärs entfallenden Bezugsaktien, die er aufgrund seines gesetzlichen Bezugsrechts beziehen darf. Wenn Überbezugsmeldungen für mehr als die Anzahl der nicht bezogenen Neuen Aktien abgegeben werden, werden die Überbezugsmeldungen nicht oder nur teilweise angenommen. In diesem Fall wird der Überbezug quotal zugeteilt, das heißt in dem Verhältnis, in dem die gesetzlichen Bezugsrechte ausgeübt wurden. Soweit die Ausübung von gesetzlichen Bezugsrechten oder Überbezugsmeldungen dazu führen würde, dass rechnerisch Ansprüche der Aktionäre auf Bruchteile von neuen Aktien entstehen, haben die Aktionäre hinsichtlich der entstehenden Aktienspitzen keinen Anspruch auf Zuteilung und Lieferung Neuer Aktien.

d)

Dieser Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird hinfällig, wenn und soweit die Neuen Aktien nicht bis zum Ablauf des 18. Januar 2019 gezeichnet worden sind.

e)

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 Abs. 1 der Satzung (Grundkapital) der Gesellschaft entsprechend des Umfangs der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

Unterlagen

Folgende Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft

https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-ifa/

zugänglich und liegen in den Räumen der Gesellschaft in Duisburg aus:

*

die Einberufung mit der Tagesordnung der Hauptversammlung;

*

der Jahresabschluss der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017;

*

der zu einem Bericht zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 nebst dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. (1) HGB und § 315a Abs. (1) HGB und

*

der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017;

*

Bericht des Vorstands gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über den Ausschluss des Erwerbsrechts der Aktionäre zu TOP 8b);

*

eine zusammenfassende Darstellung des Investitionsplans der Gesellschaft.

Ferner sind vom Tag der Einberufung an folgende weitere Unterlagen gemäß § 124a AktG auf der Internetseite zugänglich:

*

der Inhalt der Einberufung, die die Erläuterung zu TOP 1 enthält, zu dem kein Beschluss gefasst werden soll;

*

die Angaben über die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, (vgl. auch nachfolgend Angaben nach § 49 Abs. (1) Nr. 1 WpHG);

*

die Formulare, die bei Stimmabgabe durch Vertretung zu verwenden sind;

*

die Formulare, die bei der Stimmabgabe durch Briefwahl zu verwenden sind; sowie

*

ein etwaiges nach Einberufung der Versammlung bei der Gesellschaft eingegangenes Verlangen von Aktionären im Sinne von § 122 Abs. (2) AktG (unverzüglich nach Zugang).

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung in deutscher oder englischer Sprache und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der im Anschluss genannten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, d. h. bis zum 12. Juli 2018, 24:00 Uhr (MESZ) zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen.

 

IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 (0) 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes, der in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen hat, muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 28. Juni 2018, 00:00 Uhr (MESZ) ('Nachweisstichtag'), beziehen.

Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.

Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date)

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, sofern sie hierzu nicht von einem Aktionär bevollmächtigt werden. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. Dividendenberechtigung.

Verfahren für die Stimmabgabe

Das Stimmrecht kann persönlich, durch Bevollmächtigte (zum Beispiel durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person), durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder per Briefwahl ausgeübt werden.

a)

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Dies gilt nicht bei den in § 135 AktG genannten Bevollmächtigten, d. h. bei der Ausübung des Stimmrechts durch Kreditinstitute und geschäftsmäßig Handelnde. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht kann auf der Internetseite der Gesellschaft

https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-ifa/

heruntergeladen werden. Ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht erhalten die Aktionäre zudem mit der Eintrittskarte.

Der Nachweis der Bevollmächtigung oder der Widerruf der Vollmacht, muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse erfolgen:

 

IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 (0) 89 30903-74675 E-Mail: IFA-HV2018@computershare.de

b)

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären die Möglichkeit der Stimmrechtsvertretung durch von ihr benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter an. Auch in diesen Fällen ist für eine rechtzeitige Anmeldung Sorge zu tragen. Um den Aktionären die Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu erleichtern, erhalten sie mit der Eintrittskarte ein Formular. Ein entsprechendes Formular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft

https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-ifa/

heruntergeladen werden.

Vollmachten nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter, deren Widerruf oder Änderungen der Weisungen müssen durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft spätestens am 17. Juli 2018, 24:00 Uhr (MESZ), an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse erfolgen:

 

IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 (0) 89 30903-74675 E-Mail: IFA-HV2018@computershare.de

Im Übrigen gelten die Ausführungen zum Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten entsprechend.

c)

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Der Vorstand hat beschlossen, eine Stimmabgabe mittels Briefwahl vorzusehen. Deshalb kann das Stimmrecht auch, ohne an der Versammlung teilzunehmen, auf diesem Wege ausgeübt werden. Die Stimmabgabe mittels Briefwahl sowie ihr Widerruf haben schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation zu erfolgen. Bevollmächtigte Kreditinstitute dürfen sich gem. § 135 Abs. (5) Satz 3 AktG der Briefwahlmöglichkeit bedienen. Auch in diesen Fällen ist für eine rechtzeitige Anmeldung mit Nachweis des Anteilsbesitzes Sorge zu tragen, selbst wenn der Briefwähler aktienrechtlich kein Teilnehmer der Hauptversammlung ist.

Ein Formular zur Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft

https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-ifa/

heruntergeladen werden. Die Aktionäre erhalten ein Formular zur Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl zudem mit der Eintrittskarte.

Briefwahlstimmen, deren Widerruf oder Änderung können bis zum Ablauf des 17. Juli 2018, 24:00 Uhr (MESZ), entweder in Textform oder auf elektronischem Weg unter der folgenden Adresse abgegeben werden:

 

IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 (0) 89 30903-74675 E-Mail.: IFA-HV2018@computershare.de

Zur Fristwahrung ist der Eingang bei der Gesellschaft entscheidend.

Auch nach Abstimmung per Briefwahl ist ein Aktionär zur persönlichen Teilnahme an der Versammlung berechtigt, sofern er die Teilnahmebedingungen erfüllt. Die persönliche Anmeldung durch den Aktionär oder seinen Vertreter am Zugang zur Versammlung gilt als Widerruf der Briefwahlstimmen.

Im Wege der Briefwahl kann ein Aktionär nur an Abstimmungen über solche Anträge teilnehmen, zu denen es mit dieser Einladung oder später bekanntgemachte Vorschläge von Vorstand und / oder Aufsichtsrat oder von Aktionären gibt.

d)

Rangfolge

Wenn Briefwahlstimmen und Vollmachten nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter eingehen, werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet.

Wenn Briefwahlstimmen oder Vollmachten nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter auf unterschiedlichen Übermittlungswegen eingehen und nicht feststellbar ist, welche Erklärung zuletzt abgegeben wurde, werden erteilte Briefwahlstimmen oder Vollmachten nebst Weisungen für die Stimmrechtsvertreter in folgender Rangfolge berücksichtigt: E-Mail, Telefax und zuletzt Papierform.

Rechte der Aktionäre

Recht zur Ergänzung der Tagesordnung

Gemäß § 122 Abs. (2) AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro, das sind 192.308 Stückaktien, erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Dieses Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, d.h. bis zum 18. Juni 2018, zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Wir bitten, derartige Verlangen an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten.

 

IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft Vorstand Düsseldorfer Str. 50 47051 Duisburg

Recht auf Gegenanträge und Wahlvorschläge

Die Aktionäre haben das Recht, Gegenanträge zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu stellen. Gegenanträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. (1) AktG sind zu begründen und müssen, damit sie mit einer evtl. Stellungnahme der Gesellschaft auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, dieser mindestens 14 Tage vor der Versammlung, d. h. bis zum 4. Juli 2018, 24:00 Uhr (MESZ), unter der im Anschluss genannten Adresse übersandt werden. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind dabei nicht mitzurechnen.

 

IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft Vorstand Düsseldorfer Str. 50 47051 Duisburg Fax: +49 (0) 2 03 9 92 76 90

Gegenanträge sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden auf der Internetseite der Gesellschaft

https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-ifa/

unverzüglich veröffentlicht. Der Gegenantrag sowie der Wahlvorschlag brauchen unter den in § 126 Abs. (2) AktG genannten Bedingungen nicht zugänglich gemacht zu werden; im Falle der Begründung des Gegenantrags wird diese in den Fällen des § 126 Abs. (2) AktG nicht zugänglich gemacht, speziell wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Diese Regelungen finden auf Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern nach § 127 AktG mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen. Die Gesellschaft ist über die vorgenannten, zu den Gegenanträgen aufgeführten Gründe hinaus, nicht verpflichtet, Wahlvorschläge zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen der vorgeschlagenen Person, den ausgeübten Beruf und Wohnort sowie deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 S. 5 AktG enthalten.

Auskunftsrecht

Gemäß § 131 AktG wird jedem Aktionär, der an der Hauptversammlung teilnimmt, auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft erteilt, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Ebenso erstreckt sich das Auskunftsrecht auf die im Konzernabschluss und Konzernlagebericht einbezogenen Unternehmen. Die Stimmrechtsvollmacht berechtigt zur Ausübung des Auskunftsrechts.

Der Vorstand ist berechtigt, in bestimmten, im Aktiengesetz abschließend geregelten Fällen (§ 131 Abs. (3) AktG) die Auskunft zu verweigern, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.

Um die Hauptversammlung in einem zeitlich angemessenen Rahmen durchzuführen, ist der Vorsitzende der Versammlung beim Vorliegen einer Vielzahl von Wortmeldungen nach § 131 Abs. (2) Satz 2 AktG in Verbindung mit § 22 Abs. (3) der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken.

Zusätzliche Angaben gemäß § 49 Abs. (1) Nr. 1 WpHG

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 51.480.000,00 und ist eingeteilt in 19.800.000 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält hiervon 115.750 eigene Aktien, welche gemäß § 71b AktG nicht stimmberechtigt sind.

 

Duisburg, im Juni 2018

IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft

Der Vorstand

 

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die IFA Hotel & Touristik AG verarbeitet als Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechtes personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und deren Stimmrechtsvertreter (Name, Anschrift, Sitz/Wohnort, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nr. der Eintrittskarte), um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen und den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Rechte zu ermöglichen. Die jeweiligen Kreditinstitute der Aktionäre übermitteln diese für die Führung des Teilnehmerverzeichnisses im Rahmen der Hauptversammlung relevanten Daten an die IFA Hotel & Touristik AG. Die Datenverarbeitung ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c der DSGVO. Daten über die Teilnahme an Hauptversammlungen werden gemäß der gesetzlichen Bestimmungen für einen Zeitraum von zehn Jahren aufbewahrt.

Die IFA Hotel & Touristik AG bedient sich externer Dienstleister (Hauptversammlungs-Agenturen, Banken) für die Ausrichtung der Hauptversammlung und wird diesen zur Erfüllung ihrer Tätigkeiten, soweit erforderlich, auch personenbezogene Daten zugänglich machen. Mit diesen Dienstleistern wird, soweit erforderlich, ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß § 28 DSGVO geschlossen. In jedem Fall dürfen die Dienstleister die personenbezogenen Daten der Aktionäre ausschließlich im Rahmen der Erbringung ihrer Dienstleistungen bzw. der Durchführung ihres Auftrages verarbeiten und müssen die Daten vertraulich behandeln. Eine Datenübermittlung in Drittländer oder an internationale Organisationen erfolgt nicht.

Ihnen, unseren Aktionären, steht bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, auf Widerspruch nach Artikel 21 DSGVO sowie auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO zu. Diese Rechte können Sie unmittelbar gegenüber folgender Kontaktadresse geltend machen:

IFA Hotel & Touristik AG vertreten durch die Vorstandsmitglieder Yaiza García Suárez, Jordi Llinàs Serra Düsseldorfer Str. 50 47051 Duisburg Fax: +49 (0) 2 03 9 92 76 90

Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzbehörde nach Artikel 77 DSGVO.

Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

IFA Hotel & Touristik AG Datenschutzbeauftragter Düsseldorfer Str. 50 47051 Duisburg Fax: +49 (0) 2 03 9 92 76 90

Anlage 1: Lebensläufe der Kandidaten für die Wahlen zum Aufsichtsrat

Santiago de Armas Fariña

 
Persönliche Daten
Name Santiago de Armas Fariña
Anschrift (beruflich) Avenida Rafael Cabrera, 4-1ºP 35002 Las Palmas de Gran Canaria
Geburtsdatum 13.03.1954
 
Berufserfahrung
  Anwalt für Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht
seit 05/1979 Eingetragen in der Anwaltskammer von Las Palmas de Gran Canaria
seit 01/1995 Präsident und Direktor der Handelsgesellschaft S. de Armas y Asociados, S.L., einer Kanzlei für Rechts-, Wirtschafts- und Unternehmensberatung
 
Ausbildung
06/1977 Abschluss Jurastudium
  La Laguna Fachlehrgang Steuerrecht und Steuerberatung, Madrid
 
Aktuelle Mandate
seit 01/2001 Mitglied des Aufsichtsrats der IFA Hotel & Touristik AG, Vorsitzender seit 10/2005
  Mitgliedschaft in den im Anhang des Jahresabschlusses 2016 der IFA Hotel & Touristik AG angegebenen Gremien
  Stellvertretender Vorsitzender der Industrie- und Handelskammer von Las Palmas und Vorsitzender des Tourismusausschusses
  Mitglied der Geschäftsführung des Hotelverbandes von Gran Canaria, Lanzarote und Fuerteventura
  Mitglied des Sozialausschusses der Universität von Las Palmas
  Mitglied der Geschäftsführung des Arbeitgeberverbandes von Las Palmas
 
Sonstige Kenntnisse
Sprachkenntnisse Spanisch (Muttersprache)
  Englisch (mittlere Kenntnisse)

Dr. Hans Vieregge

 
Persönliche Daten
Name Hans Vieregge
Anschrift Franziusweg 8 30167 Hannover
Geburtsdatum 12.07.1941
 
Berufserfahrung
31.12.2006 Ruhestand
1987-2006 Vorstand Nord-LB, Hannover Verantwortlich für unterschiedliche Bereiche des Firmen- und Privatkundengeschäfts; seit 1993 verantwortlich für die Schiffs- und Flugzeugfinanzierungen und die Niederlassung Singapur; die letzen Jahre als Vertreter des Vorstandsvorsitzenden
1969-1987 Mitarbeiter HSBC Trinkaus und Burkhardt, Schwerpunkte Kredit- und Auslandsgeschäfte, zentrale Marketingaufgaben seit 1983 Generalbevollmächtigter
1967-1968 Assistent am Seminar für Wirtschaftspolitik, Universität Köln
 
Ausbildung
1962-1966 Volkswirtschaftsstudium in München und Köln
 
Aktuelle Mandate
Seit 1994 Mitglied im Aufsichtsrat der IFA Hotel & Touristik AG
  Mitgliedschaft in den im Anhang des Jahresabschlusses der IFA Hotel & Touristik AG angegebenen Gremien
 
Sonstige Kenntnisse
Sprachkenntnisse Deutsch (Muttersprache) Englisch (fließend)

Francisco López Sánchez

 
Persönliche Daten
Name Francisco López Sánchez
Anschrift c/Alcalde Enrique Jorge, 1 35100 San Fernando de Maspalomas
Geburtsdatum 13.07.1979
 
Berufserfahrung
Seit 2003 Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied Lopesan Hotels & Resorts
2002-2003 Verwaltungsangestellter Prepaid Network Corp., Miami, Florida / USA
2001 Praktikum Geschäftsleitung Gran Hotel Lopesan Costa Meloneras, Gran Canaria, Spanien
2000 Verkaufsmitarbeiter Key Travel, S.L., Las Palmas de Gran Canaria, Spanien
 
Ausbildung
1994-1998 Abitur Saddlebrook High School, Tampa, Florida / USA
1998-2002 Bachelor of Hospitality Management Florida International University, Miami, Florida / USA
 
Aktuelle Mandate
Seit 07/2008 Mitglied im Aufsichtsrat der IFA Hotel & Touristik AG
  Mitgliedschaft in den im Anhang des Jahresabschlusses der IFA Hotel & Touristik AG 2016 angegebenen Gremien
 
Sonstige Kenntnisse
Sprachkenntnisse Spanisch (Muttersprache) Englisch (fließend)

Inés Arnaldos

 
Persönliche Daten
Name Inés Arnaldos
Anschrift c/Concepción Arenal, 2-2° 35006 Las Palmas de Gran Canaria
Geburtsdatum 15.05.1980
 
Berufserfahrung
Seit Januar 2006 Anwältin in der Rechtsabteilung Gruppe Lopesan
 
Ausbildung
1990-1998 Deutsche Schule in Las Palmas de Gran Canaria. Abschluss: Abitur
1998-2002 Jurastudium an der Universität CEU San Pablo, Madrid. Fachgebiet EU-Recht
10/2002-01/2003 Abschluss Experte für EU-Recht - Universität CEU San Pablo, Madrid
01/2003-07/2003 Abschluss Experte für EU-Recht - Sorbonne, Paris/Universität Madrid
11/2003-06/2005 Vorbereitung für die Prüfung zur Aufnahme in den staatlichen Dienst
09/2008-06/2010 Praktische Ausbildung zum Anwalt - Akademie für Rechtspraxis, Las Palmas
11/2010 Zertifikat über die berufliche Befähigung
 
Aktuelle Mandate
  Keine
 
Sonstige Kenntnisse
Sprachkenntnisse Spanisch (Muttersprache) Deutsch Französisch Englisch

Antonio Carlos Rodríguez Pérez

 
Persönliche Daten
Name Antonio C. Rodríguez Pérez
Anschrift c/Concepción Arenal, 2-2° 35006 Las Palmas de Gran Canaria
Geburtsdatum 29.01.1966
 
Berufserfahrung
Seit 2007 Geschäftsführer Finanzen Gruppe Lopesan
1994-2007 Geschäftsführer Immobilienabteilung Gruppe Lopesan
1993-1994 Verwaltungsangestellter Unternehmen der metallverarbeitenden Industrie
 
Ausbildung
1992 Studium zum Diplomvolkswirt und Diplombetriebswirt - Universität von Barcelona
  Ergänzende Fortbildungsmaßnahmen:
  * MBA direkte und indirekte Besteuerung * steuerliche und buchhalterische Konsolidierung * finanzielle Transaktionen * internationaler Handel * Fusionen und Erwerbe * Unternehmensbewertung * Informationssysteme für Unternehmen * gruppeninterne Transaktionen
 
Aktuelle Mandate
seit 07/2002 Mitglied im Aufsichtsrat der IFA Hotel & Touristik AG
  Mitgliedschaft in den im Anhang des Jahresabschlusses 2016 der IFA Hotel & Touristik AG angegebenen Gremien
 
Sonstige Kenntnisse
Sprachkenntnisse Spanisch (Muttersprache) Englisch (mittleres Niveau)

Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo

 
Persönliche Daten
Name Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo
Anschrift El Cortijo 35218 Telde / Gran Canaria - Spanien
Geburtsdatum 05.04.1964
 
Berufserfahrung
Seit 1998 Geschäftsführendes Vorstandsmitglied El Cortijo - Quesoventura
1996-1999 Generaldirektor Kanarische Inseln Gecovisa (Immobilienverwaltung)
1994-1996 Regionaldirektor Madrid Gecovisa (Immobilienverwaltung)
1993-1994 Controller Sozialversicherung Madrid: Kostenstelle Notaufnahme
1991-1993 Generaldirektor Spanien Goddard & Loyd España, S.A. (Immobilienprojekte)
1988-1991 Assistent des Präsidenten Afisa (Immobilien)
1987-1988 Analyst für Finanz- und Immobilieninvestitionen Ron Investment (Merchant Bank der Gruppe Marc Rich)
 
Ausbildung
1995 Diplomvolkswirt und Diplombetriebswirt - Universität von Madrid
1994 Master in Business Administration - MBS, Houston University
 
Aktuelle Mandate
Seit 07/2014 Mitglied im Aufsichtsrat der IFA Hotel & Touristik AG
  Mitgliedschaft in den im Anhang des Jahresabschlusses der IFA Hotel & Touristik AG 2016 angegebenen Gremien
Seit 2013 Präsident des Kanarischen Unternehmerverbands
Seit 2013 Mitglied des Verwaltungsrats der Hafenbehörde von Las Palmas
Seit 2013 Mitglied des Tourismusverbands von Gran Canaria
 
Sonstige Kenntnisse
Sprachkenntnisse Spanisch (Muttersprache)
  Englisch (fließend)

Roberto José López Sánchez

 
Persönliche Daten
Name Roberto J. López Sánchez
Anschrift (beruflich) c/ Alcalde Enrique Jorge 1 35100 San Fernando de Maspalomas
Geburtsdatum 14.08.1974
 
Berufserfahrung
Seit 2002 Geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied Lopesan Hotels & Resorts
2001-2002 Assistent Betriebsdirektor Gruppe Lopesan (Creativ Hotels)
 
Ausbildung
1998 Abschluss Betriebswirtschaftsstudium Roger Williams-Universität Bristol, Rhode Island, USA
  Diverse Lehrgänge
1999 * Motivation am Arbeitsplatz
2000 * Motivation in Stresssituationen
2001 * Ein- und Verkauf im Hotelwesen * Personalwesen
 
Aktuelle Mandate
Seit 12/2006 Mitglied im Aufsichtsrat der IFA Hotel & Touristik AG
  Mitgliedschaft in den im Anhang des Jahresabschlusses der IFA Hotel & Touristik AG 2016 angegebenen Gremien
 
Sonstige Kenntnisse
Sprachkenntnisse Spanisch (Muttersprache) Englisch (fließend)

04.06.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT
Düsseldorfer Strasse 50
47051 Duisburg
Deutschland
Telefon: +49 203 99276-0
Fax: +49 203 99276-90
E-Mail: ssanchez@ifahotels.com
Internet: http://www.ifahotels.com
ISIN: DE0006131204
WKN: 613120
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

692105  04.06.2018 

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