HV-Bekanntmachung: Einhell Germany AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2020 in Wiesenweg 22, 94405 Landau a. d. Isar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Freitag, 08.05.2020 15:10 von DGAP - Aufrufe: 389

DGAP-News: Einhell Germany AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Einhell Germany AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2020 in Wiesenweg 22, 94405 Landau a. d. Isar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 08.05.2020 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Einhell Germany AG Landau an der Isar ISIN DE0005654909 / DE0005654933 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 19. Juni 2020, um 10:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Wiesenweg 22, 94405 Landau an der Isar stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein, die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt.

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß Art. 2, § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie entschieden, dass die Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation nach § 118 Absatz 1 Satz 2 des Aktiengesetzes (elektronische Teilnahme), die Stimmabgabe im Wege elektronischer Kommunikation nach § 118 Absatz 2 des Aktiengesetzes (Briefwahl), die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 118 Absatz 3 Satz 2 des Aktiengesetzes und die Zulassung der Bild- und Tonübertragung nach § 118 Absatz 4 des Aktiengesetzes ermöglicht wird.

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß Art. 2, § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie entschieden, dass die Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Eine physische Teilnahme der Aktionäre bzw. der ordnungsgemäß Bevollmächtigten vor Ort ist zum Schutz unserer Aktionäre und Mitarbeiter nicht möglich.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, Vorlage des Lageberichts für die Einhell Germany AG und des Konzernlageberichts für den Einhell Konzern sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates

Die vorgenannten Unterlagen sind nach den aktienrechtlichen Vorschriften der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Zu Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bereits am 7. April 2020 gebilligt und den Jahresabschluss festgestellt hat.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Einhell Germany AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von Euro 40.161.856,36 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von Euro 1,34 je Stammaktie auf Stück 2.094.400 dividendenberechtigte Stammaktien. Euro 2.806.496,00
Ausschüttung einer Dividende von Euro 1,40 je Vorzugsaktie auf Stück 1.680.000 dividendenberechtigte Vorzugsaktien. Euro 2.352.000,00
Vortrag auf neue Rechnung Euro 35.003.360,36
Bilanzgewinn Euro 40.161.856,36

Die Dividende ist am 24. Juni 2020 zahlbar.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg zum Abschlussprüfer der Einhell Germany AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Einhell Germany AG ist im Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 2.094.400 Stammaktien und 1.680.000 Vorzugsaktien. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Im Zeitpunkt der Einberufung bestehen also 2.094.400 Stimmrechte. Die Einhell Germany AG hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Stammaktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme nachweisen.

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sind diejenigen Vorzugsaktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme nachweisen.

Die Anmeldung und der Nachweis zur Berechtigung müssen der Gesellschaft unter

Einhell Germany AG c/o Commerzbank AG GS-BM General Meetings 60261 Frankfurt am Main Telefax: +49 (0) 69 136 26351 E-Mail: generalmeetings@commerzbank.com

jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, also bis zum 12. Juni 2020 (24:00 Uhr) zugehen. Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 29. Mai 2020 (00:00 Uhr) ('Nachweisstichtag') beziehen.

Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden.

Nach erfolgter Anmeldung werden den Aktionären die Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft

https://www.einhell.com/HV2020

übersandt.

Das Aktionärsportal ist auf der Internetseite der Gesellschaft ab dem 29. Mai 2020 für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten zugänglich. Um das Aktionärsportal nutzen zu können, müssen sich die Aktionäre mit den Zugangsdaten einloggen, die sie mit ihrer Anmeldebestätigung erhalten.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.

Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung

Aktionäre, die auf die oben angegebene Weise zur Hauptversammlung angemeldet sind und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, sowie entsprechend ordnungsgemäß angemeldete Bevollmächtigte, können unter

https://www.einhell.com/HV2020

mit ihren auf der Eintrittskarte vermerkten Zugangsdaten ab 10:00 Uhr die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton über das Internet verfolgen.

Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation - Briefwahl

Stammaktionäre können ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Stammaktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig gemäß den im Abschnitt 'Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung' genannten Voraussetzungen zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet haben. Die Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich Ihrer Briefwahlstimmen können bis spätestens 18. Juni 2020, 24:00 Uhr (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch, per E-Mail oder per Telefax unter Verwendung des der Anmeldebestätigung beigefügten Formulars zur Stimmrechtsausübung an die vorgenannte Anschrift zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt werden, soweit Sie sich bis spätestens 12. Juni 2020, 24:00 Uhr (Zeitpunkt des Zugangs), angemeldet haben.

Zusätzlich steht hier das Aktionärsportal der Gesellschaft unter

https://www.einhell.com/HV2020

zur Verfügung, über das eine Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl ab dem 29. Mai 2020 bis zum Ende der Fragebeantwortung in der virtuellen Hauptversammlung am 19. Juni 2020 möglich sein wird. Über das Aktionärsportal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Ende der Fragebeantwortung etwaige zuvor im Wege der Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen. Detailinformationen hierzu entnehmen Sie bitte dem der Anmeldebestätigung beigefügten Formular zur Stimmrechtsausübung.

Die Abgabe von Briefwahlstimmen steht auch Intermediären wie z.B. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen zur Verfügung.

Vollmachtserteilung

Aktionäre können ihr Stimmrecht (Stammaktionäre) bzw. ihre sonstigen Teilnahmerechte wie insbesondere das Fragerecht (Stamm- und Vorzugsaktionäre) zur virtuellen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär oder eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Für Intermediäre wie z.B. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen können Besonderheiten bestehen. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.

Auch im Fall der Bevollmächtigung ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten entsprechend vorstehend unter 'Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung' genannten Voraussetzungen Sorge zu tragen. Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Die elektronische Zuschaltung des Bevollmächtigten über das Aktionärsportal setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Anmeldebestätigung übersandten Zugangsdaten erhält.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

Wir bieten unseren Stammaktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen neben der Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Er übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung von Weisungen der Textform oder hat unter Verwendung des Aktionärsportals der Gesellschaft unter der Internetadresse

https://www.einhell.com/HV2020

zu erfolgen. Hierfür steht das Aktionärsportal ab dem 29. Mai 2020 bis zum Ende der Fragebeantwortung in der virtuellen Hauptversammlung am 19. Juni 2020 zu Verfügung. Über das Aktionärsportal können die stimmberechtigten Aktionäre auch während der Hauptversammlung bis zum Ende der Fragebeantwortung etwaige zuvor an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilte Vollmachten oder Weisungen ändern oder widerrufen.

Wir bitten zu berücksichtigen, dass der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft weder im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen, Wortmeldungen oder zum Einlegen von Widersprüchen entgegennehmen kann.

Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation

Aktionäre, die auf die oben angegebene Weise zur Hauptversammlung angemeldet sind und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, können auf dem Wege elektronischer Kommunikation über das Internet in Textform Fragen zu den Angelegenheiten der Gesellschaft stellen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich sind. Diese sind bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung, also bis zum 17. Juni 2020, 24:00 Uhr, im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen.

§ 131 Abs. 5 AktG findet keine Anwendung.

Möglichkeit zum Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Aktionäre, die ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl bzw. im Wege der elektronischen Stimmabgabe ausgeübt haben, können in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung während der gesamten Hauptversammlung über das Aktionärsportal Widerspruch zur Niederschrift des Notars gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären.

Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden, wenn das Verlangen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 19. Mai 2020, 24:00 Uhr, schriftlich zugegangen ist. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen bitten wir an folgende Adresse zu senden:

Einhell Germany AG Investor Relations Wiesenweg 22 94405 Landau an der Isar

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.

Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden.

Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter

https://www.einhell.com

(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung') zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 04. Juni 2020 (24:00 Uhr), der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat.

Einhell Germany AG Investor Relations Wiesenweg 22 94405 Landau an der Isar Telefax: +49 (0) 9951 / 942-162 E-Mail: investor-relations@einhell.com

Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sinngemäß, wobei Wahlvorschläge keiner Begründung bedürfen.

Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.

Rechte der Aktionäre: Auskunftsmöglichkeit

Den Aktionären ist wie oben beschrieben die Möglichkeit eingeräumt, Fragen zu stellen. Über die Beantwortung entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen. Die Verwaltung beantwortet die Fragen nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie hat also keinesfalls alle Fragen zu beantworten, sie kann zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen.

Veröffentlichungen auf der Internetseite

Den Aktionären sind die Informationen nach § 124 a AktG sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.einhell.com

(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung') zugänglich.

Datenschutz

Die Einhell Germany AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Einhell Germany AG die verantwortliche Stelle.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Einhell Germany AG

https://www.einhell.com

zu finden.

 

Landau an der Isar, im Mai 2020

Einhell Germany AG

Der Vorstand


08.05.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Einhell Germany AG
Wiesenweg 22
94405 Landau/Isar
Deutschland
Telefon: +49 9951 942775
E-Mail: martina.gmeineder@einhell.com
Internet: https://www.einhell.com
WKN: DE0005654909, DE0005654933
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

1039877  08.05.2020 

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