HV-Bekanntmachung: Einhell Germany AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.06.2018 in Stadtgraben 3, 94405 Landau a.d. Isar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 A

Dienstag, 08.05.2018 15:10 von DGAP - Aufrufe: 319

DGAP-News: Einhell Germany AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Einhell Germany AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.06.2018 in Stadtgraben 3, 94405 Landau a.d. Isar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 08.05.2018 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Einhell Germany AG Landau an der Isar ISIN DE0005654909/DE0005654933

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Freitag, den 22. Juni 2018, um 10:00 Uhr in der Stadthalle Landau, Stadtgraben 3, 94405 Landau an der Isar,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, Vorlage des Lageberichts für die Einhell Germany AG und des Konzernlageberichts für den Einhell Konzern sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates

Die vorgenannten Unterlagen sind nach den aktienrechtlichen Vorschriften der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Zu Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bereits am 12. April 2018 gebilligt und den Jahresabschluss festgestellt hat.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Einhell Germany AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von Euro 39.525.869,25 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von Euro 1,14 je Stammaktie auf Stück 2.094.400 dividendenberechtigte Stammaktien. Euro 2.387.616,00
Ausschüttung einer Dividende von Euro 1,20 je Vorzugsaktie auf Stück 1.680.000 dividendenberechtigte Vorzugsaktien. Euro 2.016.000,00
Vortrag auf neue Rechnung Euro 35.122.253,25
Bilanzgewinn Euro 39.525.869,25

Die Dividende ist am 27. Juni 2018 zahlbar.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer der Einhell Germany AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 22. Juni 2018.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 Aktiengesetz, § 4 Drittelbeteiligungsgesetz und § 6 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, wovon zwei als Vertreter der Aktionäre durch die Hauptversammlung zu wählen sind.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 entscheidet, folgende Personen als Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre zu wählen:

a)

Herrn Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c. Dieter Spath, Sasbachwalden, Institutsleiter des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswissenschaft und Organisation (IAO) und Institutsleiter am Institut für Arbeitswissenschaft und Technologiemanagement IAT der Universität Stuttgart.

b)

Herrn Philipp Thannhuber, Landau an der Isar, Geschäftsführer der Comedes GmbH, Wallersdorf und der WOTOX GmbH, Landau an der Isar.

Es ist beabsichtigt, über die Neuwahlen im Wege der Einzelabstimmung zu entscheiden.

Der Aufsichtsrat hat sich bei sämtlichen Kandidaten vergewissert, dass sie den für die Tätigkeit im Aufsichtsrat zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.

Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Herr Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c. Dieter Spath soll als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.

Sämtliche vorgeschlagene Personen sind bereits Mitglieder des Aufsichtsrats der Einhell Germany AG und stehen daher in einer geschäftlichen Beziehung zur Einhell Germany AG und ihrem Organ Aufsichtsrat.

Gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Herr Philipp Thannhuber ist der Bruder des Mitgliedes des Vorstands der Einhell Germany AG, Herr Dr. Markus Thannhuber. Er ist Sohn von Herrn Josef Thannhuber, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Thannhuber AG und Sohn von Gisela Thannhuber, Vorstand der Thannhuber AG, Landau an der Isar. Die Thannhuber AG ist wesentlich an der Einhell Germany AG beteiligter Aktionär.

Abgesehen davon bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen den hier vorgeschlagenen Personen einerseits und den Gesellschaften des Einhell-Konzerns, den Organen der Einhell Germany AG oder einem wesentlich an der Einhell Germany AG beteiligten Aktionär andererseits.

Sowohl Herr Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c. Dieter Spath als auch Herr Philipp Thannhuber verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG.

Herr Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c. Dieter Spath ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

LIEBICH & PARTNER Management- und Personalberatung AG (Vorsitzender).

Er ist darüber hinaus Mitglied im Aufsichtsrat der Zeppelin GmbH und TÜV Rheinland AG.

Herr Philipp Thannhuber ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Nähere Angaben zum Werdegang der vorgeschlagenen Kandidaten sind den auf unserer Internetseite unter

https://www.einhell.com

(dort im Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung') eingestellten Lebensläufen zu entnehmen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Einhell Germany AG ist im Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 2.094.400 Stammaktien und 1.680.000 Vorzugsaktien. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Im Zeitpunkt der Einberufung bestehen also 2.094.400 Stimmrechte. Die Einhell Germany AG hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Stammaktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme nachweisen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Vorzugsaktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme nachweisen.

Die Anmeldung und der Nachweis zur Berechtigung müssen der Gesellschaft unter

Einhell Germany AG c/o Commerzbank AG GS-MO 3.1.1 General Meetings 60261 Frankfurt/Main Telefax +49 (0) 69 / 13626351 E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com

jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, also bis zum 15. Juni 2018 (24:00 Uhr) zugehen. Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 01. Juni 2018 (00:00 Uhr) ('Nachweisstichtag') beziehen.

Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.

Verfahren für die Stimmabgabe

Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte

Der Aktionär kann sein Stimmrecht (Stammaktionäre) bzw. seine sonstigen Teilnahmerechte (Stamm- und Vorzugsaktionäre) in der ordentlichen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Die Aktionäre, die eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls wie vorstehend ausgeführt zur ordentlichen Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Person oder Institution erteilt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, das Vollmachtsformular, welches sie mit der Eintrittskarte erhalten, zu verwenden.

Stimmrechtsvertretung durch Vertreter der Gesellschaft

Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Stammaktionären an, von der Gesellschaft benannte Mitarbeiter als weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der ordentlichen Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Stammaktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls wie vorstehend ausgeführt zur ordentlichen Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter und die Erteilung von Weisungen an sie können in Textform möglichst bis zum 21. Juni 2018, 24:00 Uhr eingehend, übermittelt werden. Entsprechende Unterlagen und Informationen erhalten die Stammaktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur ordentlichen Hauptversammlung.

Weitere Angaben zur Stimmrechtsvertretung

Für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung sowie die Bevollmächtigung und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft folgende Adresse an:

Einhell Germany AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 (0) 89 / 30903-74675 E-Mail: einhell-hv2018@computershare.de

Rechte der Aktionäre

Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, also bis zum 22. Mai 2018 (24:00 Uhr), zugegangen sein. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu übersenden:

Einhell Germany AG Investor Relations Wiesenweg 22 94405 Landau an der Isar

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG

Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sind ausschließlich an nachfolgend genannte Adresse zu richten:

Einhell Germany AG Investor Relations Wiesenweg 22 94405 Landau an der Isar Telefax: +49 (0) 9951 / 942-162 E-Mail: investor-relations@einhell.com

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, also bis zum 07. Juni 2018 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft eingegangen sind, werden, soweit nicht ein Hinderungsgrund gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, unverzüglich nach ihrem Eingang und Nachweis der Aktionärseigenschaft unter der Internetadresse

https://www.einhell.com

(dort im Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung') veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Veröffentlichungen auf der Internetseite

Den Aktionären sind die Informationen nach § 124 a AktG sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.einhell.com

(dort im Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung') zugänglich.

Datenschutz

Die Einhell Germany AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Einhell Germany AG die verantwortliche Stelle. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Einhell Germany AG

https://www.einhell.com

zu finden.

 

Landau an der Isar, im April 2018

Einhell Germany AG

Der Vorstand


08.05.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Einhell Germany AG
Wiesenweg 22
94405 Landau/Isar
Deutschland
Telefon: +49 9951 9420
Fax: +49 9951 1702
E-Mail: investor-relations@einhell.com
Internet: https://www.einhell.com
ISIN: DE0005654909, DE0005654933
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

683723  08.05.2018 

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