HV-Bekanntmachung: Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2014 in Northeim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Donnerstag, 24.04.2014 15:10 von DGAP - Aufrufe: 443

Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 24.04.2014 15:10 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft Einbeck ISIN: DE0006058001// WKN: 605800 Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 5. Juni 2014, 10.00 Uhr, in der Stadthalle Northeim, Medenheimer Straße/Grafenhof, 37154 Northeim, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung: 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Einbecker Brauhaus AG zum 31. Dezember 2013. Vorlage des Lageberichts für die Gesellschaft, sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013 Die vorgenannten Unterlagen sind nach den aktiengesetzlichen Vorschriften der Hauptversammlung zugänglich zu machen. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 299.528,94 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern, die im Geschäftsjahr 2013 dem Vorstand angehörten, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern, die im Geschäftsjahr 2013 dem Aufsichtsrat angehörten, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 5. Wahlen zum Aufsichtsrat Am 1. November 2013 wurde Herr Jürgen Brinkmann, Heinersreuth, auf Antrag des Vorstands vom Amtsgericht Göttingen zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft mit Wirkung vom 1. Januar 2014 bestellt, weil das Aufsichtsratsmitglied Herr Reinhard Ender sein Aufsichtsratsmandat zum 31. Dezember 2013 niedergelegt hat. Der Aufsichtsrat ist gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 4 DrittelbG 2004 und § 8 der Satzung aus vier von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammenzusetzen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Jürgen Brinkmann, Heinersreuth, Geschäftsführer Ireks GmbH, für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds Herrn Reinhard Ender, also bis zum Ende der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2015 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. 6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft Dr. Kleeberg & Partner GmbH, München, zum Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen. Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises und eventueller Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises an: Einbecker Brauhaus AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 3090374675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung: Einbecker Brauhaus AG Hauptversammlungsbüro Papenstraße 4-7 37574 Einbeck Telefax: +49 5561 797-311 E-Mail: Hauptversammlung@einbecker.com Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nichtbörsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der o.g. Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 15. Mai 2014 zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der o.g. Adresse bis zum Ablauf des 29. Mai 2014 zugehen. Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar ist, sowie den dortigen weiteren Hinweisen entnehmen. Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden. Einbeck, im April 2014 Der Vorstand 24.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft Papenstraße 4-7 37574 Einbeck Deutschland E-Mail: Hauptversammlung@einbecker.com Internet: http://www.einbecker.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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