HV-Bekanntmachung: Continental Aktiengesellschaft: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.07.2020 in am Sitz der Gesellschaft in der Vahrenwalder Straße 9, 30165 Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dienstag, 30.06.2020 15:10 von DGAP - Aufrufe: 325

DGAP-News: Continental Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Continental Aktiengesellschaft: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.07.2020 in am Sitz der Gesellschaft in der Vahrenwalder Straße 9, 30165 Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 30.06.2020 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Continental Aktiengesellschaft Hannover ISIN: DE 0005439004 WKN: 543 900 Berichtigung der am 5. Juni 2020 veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung am 14. Juli 2020

Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,

mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 5. Juni 2020 hat der Vorstand die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft auf Dienstag, den 14. Juli 2020, 10:00 Uhr einberufen.

Hiermit weisen wir darauf hin, dass in der Einladung Druckfehler aufgetreten sind. Unter Tagesordnungspunkt 6 in dem dargestellten Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder, dort unter Ziffer C.4, entsprechen die betragsmäßigen Höchstgrenzen für die Summe aller Vergütungskomponenten einschließlich Nebenleistungen und Versorgungsaufwand für die Vorstandsmitglieder ('Maximalvergütung') nicht der tatsächlich festgelegten Maximalvergütung. Der festgelegte Betrag der Maximalvergütung ist tatsächlich geringer.

Unter Tagesordnungspunkt 6 in dem dargestellten Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder muss der letzte Absatz von Ziffer C.4 mit Angabe der richtigen, geringeren Beträge unter Beibehaltung des sonstigen Textes wie folgt lauten:

'Zusätzlich hat der Aufsichtsrat nach § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG eine betragsmäßige Höchstgrenze für die Summe aller Vergütungskomponenten einschließlich Nebenleistungen und Versorgungsaufwand festgelegt (nachfolgend 'Maximalvergütung'). Die Maximalvergütung beträgt für den Vorstandsvorsitzenden Euro 11,5 Mio., für den Chief Financial Officer und Chief Human Relations Officer jeweils Euro 6,7 Mio. sowie für die übrigen Vorstandsmitglieder jeweils Euro 6,2 Mio. Diese Höchstgrenzen beziehen sich jeweils auf die Summe aller Zahlungen, die aus den Vergütungsregelungen für ein Geschäftsjahr resultieren.'

Im Übrigen bleibt die am 5. Juni 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichte Fassung unverändert.

 

Hannover, im Juni 2020

Continental Aktiengesellschaft

Der Vorstand


30.06.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Continental Aktiengesellschaft
Vahrenwalder Str. 9
30165 Hannover
Deutschland
Telefon: +49 511 93801
Fax: +49 511 93881770
E-Mail: mailservice@conti.de
Internet: https://www.continental-corporation.com
ISIN: DE0005439004
WKN: 543900
Börsen: Auslandsbörse(n) Hamburg, Hannover, Frankfurt, Stuttgart
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

1082485  30.06.2020 

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