BERLIN (dpa-AFX) - Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter fordert zur Rettung des Hambacher Forstes Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf, alten RWE
Die Grünen argumentieren demnach, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Atomausstieg dem Bund bescheinigt habe, dass er aus Umweltgründen alten Anlagen entschädigungsfrei die Genehmigung entziehen könne. "Das betrifft nicht nur Atomkraftwerke, sondern alle Kraftwerke", sagte Hofreiter der Zeitung weiter.
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte vor wenigen Tagen deutlich gemacht, dass er keinen Spielraum für eine Vermittlung der Landesregierung im aufgeheizten Konflikt um den Hambacher Forst sieht. Es liege jetzt am Energiekonzern RWE, ob und wann er mit Rodungen beginne. Es gebe keine rechtliche Möglichkeit, in einer so kurzen Zeit bis zum Beginn der Rodungszeit Anfang Oktober zu einer neuen energiewirtschaftlichen Beurteilung zu kommen.
Auch SPD-Chefin Andreas Nahles sieht den Ball (Ball Aktie) bei RWE. "Die Entscheidung ob hier und wie hier weiter vorgegangen wird, liegt bei der RWE. Und ich vertraue darauf, dass sie verantwortungsvoll damit umgeht", sagte sie am Donnerstag nach einem Treffen mit RWE-Betriebsräten im rheinischen Braunkohlerevier.
RWE will im Herbst mehr als die Hälfte des übrig gebliebenen Waldes roden, um weiter Kohle baggern zu können. Der Versuch, die Rodungen durch ein Moratorium bis zur Entscheidung der Kohlekommission über den Ausstieg aus der Kohleverstromung aufzuhalten, hat bisher nicht gefruchtet. Klimaaktivisten haben Widerstand angekündigt./vd/DP/nas
Kurzfristig positionieren in RWE AG | ||
HS401P
| Ask: 0,99 | Hebel: 20,54 |
mit starkem Hebel |
Zum Produkt
| |
HS4B65
| Ask: 0,46 | Hebel: 4,55 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.