Gerichtshammer auf Laptop. (Symbolbild)
Dienstag, 16.03.2021 16:20 von | Aufrufe: 283

Gericht: Berufung von Google gegen Urteil zu Bund-Gesundheitsportal

Gerichtshammer auf Laptop. (Symbolbild) © BrianAJackson / iStock / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de/

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der US-Konzern Google (Alphabet A Aktie) wehrt sich in Deutschland gegen das vorläufige Verbot einer Zusammenarbeit mit der Bundesregierung bei einem Online-Gesundheitsportal. Das Oberlandesgericht München bestätigte am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, dass Google gegen ein entsprechendes Urteil Berufung eingelegt habe. Das Unternehmen selbst war trotz mehrmaliger Anfrage für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Kern des Rechtsstreits: Bei Google-Suchanfragen zu Krankheiten oder Beschwerden wurde bei den Ergebnissen eine Infobox des Portals gesund.bund.de prominent angezeigt, das vom Gesundheitsministerium unter Ressortchef Jens Spahn (CDU) verantwortet wird. Medienhäuser befürchten dadurch Nachteile, weil sie im Internet ebenfalls Gesundheitsportale betreiben. Der Konzern Hubert Burda Media hatte über eine Tochterfirma, das Gesundheitsportal netdoktor.de, vor dem Landgericht München geklagt.

Im Februar untersagten die Richter die Kooperation und gaben Anträgen auf einstweilige Verfügungen gegen die Bundesrepublik und den US-Konzern im Wesentlichen statt. Das Gericht wertete das Ganze als Kartellverstoß. Die Vereinbarung schränke den Wettbewerb ein. Google entfernte daraufhin die Infoboxen.

Das Ministerium hatte angekündigt, die Entscheidung zu prüfen. Mehrmalige dpa-Anfragen zu möglichen weiteren Schritten ließ es unbeantwortet. Beim Oberlandesgericht ging über Google hinaus bislang keine weitere Berufung ein, wie ein Gerichtssprecher weiter mitteilte. Termine für den weiteren Ablauf gebe es noch keine.

Mit dem Portal beschäftigen sich derzeit auch die Medienregulierer. Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein stieß Mitte Dezember ein internes Verfahren gegen Google an. Es wird geprüft, ob durch die prominente Darstellung andere journalistisch-redaktionelle Angebote aus dem Themenbereich Gesundheit diskriminiert werden. Der Bund ist nicht Verfahrensgegner./rin/DP/eas


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