Flaggen vor dem EU-Parlament in Straßburg.
Donnerstag, 20.01.2022 15:20 von | Aufrufe: 636

Gasmangel in Moldau: Parlament verhängt erneut Ausnahmezustand

Flaggen vor dem EU-Parlament in Straßburg. pixabay.com

CHISINAU (dpa-AFX) - Inmitten einer schweren Krise bei der Gasversorgung hat die an Rumänien grenzende Republik Moldau erneut den Ausnahmezustand verhängt. Die Sicherheit des Staates und seiner Bürger sei gefährdet, teilte das Parlament am Donnerstag in der Hauptstadt Chisinau mit. Mit diesem Schritt sollen demnach die Rationierung des Brennstoffes und Maßnahmen zur schnellen Beschaffung erleichtert werden. Der Ausnahmezustand soll 60 Tage gelten.

Eine solche Maßnahme wurde bereits im vergangenen Oktober ergriffen. Im letzten Moment verständigte sich die krisengeschüttelte Ex-Sowjetrepublik mit dem russischen Energieriesen Gazprom auf eine Verlängerung des Vertrags. Bei den Verhandlungen gab es Streit vor allem um den aus Moldaus Sicht zu hohen Gaspreis sowie um russische Schuldforderungen, die Chisinau so nicht anerkannte.

Nun ist eine neue Krise entstanden, weil im Januar die Preise um etwa 30 Prozent gestiegen sind. Das Energieunternehmen Moldovagaz muss laut den aktuellen Vertragsbedingungen für Erdgas die Hälfte bereits im Voraus bezahlen. Am Donnerstag standen Berichten zufolge noch etwa 40 Prozent einer Rechnung über umgerechnet 55 Millionen Euro aus.

Das Unternehmen rief die Kunden auf, Geld zu überweisen. Groß ist die Sorge, dass die Menschen vor allem angesichts der Winter-Temperaturen im Kalten sitzen müssen./ast/DP/jha


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

-  
0,00%
Gazprom ADR Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Gazprom ADR Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News