Fastly-Aktie: Übernahme durch Alphabet?!

Sonntag, 10.04.2022 11:58 von The Motley Fool - Aufrufe: 726

Bei der Fastly-Aktie (WKN: A2PH9T) läuft es seit einiger Zeit nicht mehr so richtig. Nachdem die Aktie bis zum Oktober 2020 teilweise deutlich über 100 Euro notierte, folgte die Rückkehr zum Boden. Mit einem Aktienkurs von derzeit knapp über 16 Euro sind die alten Bestwerte weit entfernt. Ob die Fastly-Aktie ein Kauf ist, das hängt wiederum mit der Möglichkeit eines operativen Turnarounds zusammen. Seit einigen Quartalen ist die Aktie jedenfalls nicht mehr in Top-Form. Auf Quartalsbasis hat das US-Unternehmen es noch nicht geschafft, die Marke von 100 Mio. US-Dollar hinter sich zu lassen. Hinzu kamen Probleme im Top-Management mit so einigen Wechseln.

Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Kurse

160,94
+10,7%
Alphabet A Realtime-Chart
12,13
+4,98%
Fastly Inc. Realtime-Chart
Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in Alphabet A
ME3SVD
Ask: 3,99
Hebel: 20,39
mit starkem Hebel
Zum Produkt
MB7WN5
Ask: 5,69
Hebel: 4,88
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Morgan Stanley
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: ME3SVD,MB7WN5,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.