Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Mittwoch, 20.12.2017 10:08 von | Aufrufe: 168

EuGH: UberPop muss als Verkehrsdienst reguliert werden

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). ©pixabay.com

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Uber wird in Europa nicht zu seinem ursprünglichen Geschäftsmodell zurückkehren können, Fahrten mit Privatleuten als Chauffeur zu vermitteln. Der Europäische Gerichtshof entschied am Mittwoch, dass ein solcher Dienst eine Verkehrsdienstleistung ist und entsprechend reguliert werden muss. Damit wurde der Service rechtlich mit klassischen Taxi-Diensten gleichgestellt.

Uber hatte den Dienst UberPop, bei dem Privatleute Fahrgäste beförderten, nach Rechtsproblemen bereits praktisch überall in Europa eingestellt. Aktuell arbeitet der Fahrdienst-Vermittler mit Fahrern mit Beförderungsschein oder Taxi-Betrieben. Die EuGH-Entscheidung geht auf ein Verfahren zurück, in dem ein spanisches Taxi-Unternehmen gegen UberPop vorging./so/DP/jha


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News