Die wehende Flagge der EU.
Dienstag, 01.02.2022 16:59 von | Aufrufe: 2917

EU-Kommission genehmigt Milliardenhilfe für Hauptstadtflughafen BER

Die wehende Flagge der EU. ©unsplash.com

BRÜSSEL/BERLIN (dpa-AFX) - Der Bund und die Länder Berlin und Brandenburg dürfen ihren Hauptstadtflughafen BER mit einer Milliardenhilfe unterstützen: Die EU-Kommission genehmigte am Dienstag staatliche Beihilfen in Höhe von 1,7 Milliarden Euro, wie die Brüsseler Behörde mitteilte. Mit dem Geld sollen die durch die Corona-Krise bedingten Einbußen des Flughafens ausgeglichen werden. Die Kommission sei zu dem Schluss gelangt, dass die Rekapitalisierungsmaßnahme erforderlich, geeignet und angemessen sei, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben Deutschlands zu beheben.

"Um übermäßige Wettbewerbsverfälschungen zu begrenzen, wird die öffentliche Förderung jedoch mit Auflagen verbunden sein", sagte die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager.

Die Unterstützung ist möglich, weil die EU-Beihilferegeln im Zuge der Corona-Pandemie gelockert wurden. Mit den Hilfen solle die finanzielle Lage der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg von vor der Pandemie wiederhergestellt werden.

Berlin, Brandenburg und der Bund wollen die staatliche Gesellschaft bis 2026 eigentlich mit insgesamt 2,41 Milliarden Euro stützen. In welchem Format das übrige Geld von den Gesellschaftern fließen soll, ist noch unklar./mjm/DP/stk


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News