Die wehende Flagge der EU.
Donnerstag, 25.06.2020 16:58 von | Aufrufe: 175

EU-Gutachten: Ungarn droht wegen Asylpolitik erneut EuGH-Niederlage

Die wehende Flagge der EU. ©unsplash.com

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der rechtsnationalen Regierung Ungarns droht wegen ihrer restriktiven Migrationspolitik eine weitere Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof. Ein wichtiger Gutachter des höchsten EU-Gerichts befand am Donnerstag, dass wesentliche Teile der ungarischen Asylpolitik gegen EU-Recht verstoßen. Vor allem gewähre Budapest keinen effektiven Zugang zum Asyl (Rechtssache C-808/18). In Teilen bezieht sich das Gutachten auf frühere ungarische Regeln.

Ungarn verfolgt unter Ministerpräsident Viktor Orban seit Jahren eine Politik der Abschottung und Abschreckung von Flüchtlingen und Migranten. Der EuGH schritt schon mehrfach ein. In diesem Fall reagierte das Gericht auf eine Klage der EU-Kommission. Unter anderem kritisierte die Brüsseler Behörde, dass Migranten, die sich illegal in Ungarn aufhalten, rechtswidrig abgeschoben werden.

Generalanwalt Priit Pikamäe befand nun unter anderem, dass Ungarns Gesetz zur Rückführung von Migranten gegen EU-Recht verstoße. Bei der Anwendung der Rückführungsrichtlinie könne es zwar Ausnahmen geben für Migranten, die an oder nahe der Grenze aufgegriffen werden. Ungarn wende diese Ausnahme jedoch auf alle illegal im Land befindlichen Drittstaatenangehörigen an. Sie werden zurückgeführt, ohne dass sie die Möglichkeit haben, einen Asylantrag zu stellen.

In den - mittlerweile geschlossenen - Transitlagern sei außerdem das Recht auf Asyl nicht gewährleistet gewesen. Es geht um jene Lager an der Grenze zu Serbien, die die Regierung kürzlich nach einem EuGH-Urteil dichtgemacht hat. Mitte Mai hatte der EuGH entschieden, dass das Festhalten von Asylbewerbern im Transitlager Röszke gegen EU-Recht verstoße.

Auch die bis vor kurzem gültigen Asylverfahren an der Grenze zu Serbien hält Pikamäe für rechtswidrig. Mittlerweile macht die ungarische Regierung es Schutzsuchenden allerdings noch schwerer. Sie müssen in den ungarischen Botschaften in Belgrad oder Kiew vorstellig werden und können dort eine Absichtserklärung auf Stellung eines Asylantrags einreichen. Möglicherweise bekommt der Betroffene dann eine einmalige Einreiseerlaubnis nach Ungarn.

Die Einschätzung der Gutachter ist für die EuGH-Richter nicht bindend. In vielen Fällen folgen sie ihr aber. Ein Urteil dürfte innerhalb der kommenden Monate fallen./wim/DP/nas


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