Die Flagge der Niederlande.
Samstag, 23.01.2021 15:12 von | Aufrufe: 354

Erstmals Ausgangssperre in den Niederlanden

Die Flagge der Niederlande. pixabay.com

DEN HAAG (dpa-AFX) - Die Niederländer stehen vor der bisher schwersten Anti-Corona-Maßnahme. Zum ersten Mal seit Beginn der Corona-Pandemie gilt ab Samstag landesweit eine Ausgangssperre. Von 21.00 bis 4.30 Uhr dürfen Bürger die Wohnungen nicht mehr verlassen. Damit will die Regierung die Verbreitung des Virus stark bremsen. Große Sorgen machen sich die Behörden vor allem über die Virus-Mutationen. Daher gilt auch ein Verbot für Passagierflüge aus Großbritannien, Südafrika und Südamerika.

Verstöße gegen die Sperrstunde werden mit einer Geldbuße von 95 Euro bestraft. Ausnahmen gelten für Personen, die beruflich unterwegs sein müssen, sowie Menschen, die andere pflegen oder Reisende. Auch Gassigehen mit dem Hund ist erlaubt. Die Ausgangssperre gilt vorerst bis zum 9. Februar.

Die geschäftsführende Regierung hatte auch Reisebeschränkungen weiter verschärft. Reisende aus Hochrisikogebieten müssen nicht nur einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Sie müssen sich zusätzlich maximal vier Stunden vor Abreise mit Flugzeug, Boot, Zug oder Bus einem Schnelltest unterziehen.

Seit Mitte Dezember gilt ein Lockdown. Schulen, Geschäfte und Gaststätten sind geschlossen. Privatkontakte auf eine Person außerhalb des eigenen Haushaltes beschränkt. In dem Land mit rund 17 Millionen Einwohnern sind bislang rund 13 500 Tote in Verbindung mit Covid-19 registriert worden./ab/DP/nas


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.