US-Präsident Donald Trump.
Donnerstag, 09.07.2020 05:49 von | Aufrufe: 227

Entscheidung im Streit um Trumps Finanzunterlagen erwartet

US-Präsident Donald Trump. © geralt / pixabay.com http://www.pixabay.com

WASHINGTON (dpa-AFX) - Im Streit um die Herausgabe von Finanzunterlagen von US-Präsident Donald Trump wird am Donnerstag mit einer Entscheidung des Obersten US-Gerichtshofs gerechnet. Der Supreme Court teilte am Mittwoch mit, er werde am Donnerstag von 10.00 Uhr (Ortszeit/16.00 MESZ) an alle noch ausstehenden Urteilsbegründungen bekanntmachen. Die Obersten Richter hatten sich in der laufenden Sitzungsperiode mit dem Fall befasst, der auch die Deutsche Bank (Deutsche Bank Aktie) berührt.

Trump versucht seit langem, die Herausgabe seiner Finanz- und Steuerunterlagen zu verhindern. Kritiker mutmaßen deshalb, der frühere Geschäftsmann habe etwas zu verbergen. Vor dem Supreme Court geht es um die Frage, ob Trumps Buchhalterfirma Mazars sowie die Deutsche Bank und das Kreditinstitut Capitol One Aufforderungen mehrerer Kongressausschüsse und einer Staatsanwaltschaft zur Herausgabe von Unterlagen Folge leisten müssen.

Trump hatte den Supreme Court angerufen, nachdem niedrigere Instanzen entschieden hatten, dass Aufforderungen zur Herausgabe der Dokumente unter Strafandrohung - sogenannten Subpoenas - nachzukommen sei. Die Entscheidung vor dem Obersten Gericht gilt als richtungsweisend in der Frage, wie weit die Befugnisse des Parlaments reichen, den Präsidenten zu kontrollieren./DP/zb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News