Große Metallpipeline
Mittwoch, 27.07.2022 15:30 von wallstreet:online Zentralredaktion | Aufrufe: 2794

DRs umwandeln oder nicht?: Gazprom & Co. Umtauschfrist bis Sonntag? So sichern Anleger ihr Investment

Große Metallpipeline ©iStock

Russische Hinterlegungsscheine sind aktuell nicht mehr handelbar. Doch Anleger können die Vehikel in Aktien umwandeln. Doch die Fristen sind knapp und die Voraussetzungen kompliziert. Was Anleger jetzt beachten müssen.

Ob Gazprom, Rosneft oder Lukoil: Russische Aktien waren bislang außerhalb von Russland nur über sogenannte Depositary Receipts (DRs) beziehungsweise Hinterlegungsscheine handelbar. Viele Anleger, die in der Vergangenheit auf diese Weise in russische Unternehmen investierten, sind aktuell stark verunsichert. Die europäische Verwahrstelle blockierte ihren Umtausch in Stammaktien aufgrund bestehender Sanktionen gegen Russland.

Seit vergangener Woche ist es nun möglich, die Hinterlegungsscheine in Aktien umzuwandeln. Viel Zeit bleibt dafür allerdings nicht: Bis zum 31. Juli 2022 haben betroffene Anleger Zeit, die Umwandlung russischer DRs gebührenfrei einzuleiten. Wann die Umwandlungsfrist von Hinterlegungsscheinen endet, hängt davon ab, wann das DR-Programm des jeweiligen Unternehmens endet. Teilweise haben Anleger noch bis zum August 2023 Zeit. Wer bis dahin nicht tätig wird, dem droht im schlimmsten Fall der Totalverlust des eigenen Investments, sagt Magali Kolleck-Feser, Rechtsanwältin bei der Wirtschaftskanzlei Goldenstein.

Das Ganze wird dadurch weiter verkompliziert, dass Anleger für die Umwandlung ihrer Hinterlegungsscheine ein Depot eröffnen müssen, mit dem sie russische Aktien handeln können. „Ein solches Depot kann jedoch nur im Ausland und wohl kaum mehr bis zum 31.7. eröffnet werden“, zeigt Kolleck-Feser auf. Auch bei der zweiten Option, bis zum 12. Oktober 2022 die Hinterlegungsscheine ohne Beteiligung des eigenen Kreditinstituts oder der europäischen Verwahrstelle umzuwandeln, gelten strenge Voraussetzungen: Anleger müssen hier vorab ein russisches Depot eröffnen und den Besitz der eigenen Hinterlegungsscheine nachweisen.

Wer seine Hinterlegungsscheine in Aktien umwandelt, hat diese zunächst einmal gesichert. Ein späterer Zwangsverkauf zu unklaren Konditionen sei damit verhindert, erklärt Rechtsanwältin Kolleck-Feser. Dennoch sei der Verkauf dieser Aktien sowie die Auszahlung der Dividenden auf ein deutsches Konto oder ein Konto in der EU aufgrund der bestehenden Sanktionen vorerst nicht möglich. Ab wann dies wieder möglich sein könnte, lässt sich aktuell nicht vorhersagen.

Autor: ner für die wallstreet:online Zentralredaktion


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