Die deutsche Flagge vor dem Bundestag.
Mittwoch, 30.09.2020 15:09 von | Aufrufe: 276

Bundestag will Donnerstag U-Ausschuss zu Fall Wirecard einsetzen

Die deutsche Flagge vor dem Bundestag. pixabay.com

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundestag will am Donnerstag den geplanten Untersuchungsausschuss zum Fall Wirecard einsetzen. "Es ist höchste Zeit, dass dieser beispiellose Skandal und das mutmaßliche Behördenversagen im Parlament mit dem scharfen Mittel eines Untersuchungsausschusses aufgearbeitet wird", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Florian Toncar, am Mittwoch. Leider hätten die Koalitionsfraktionen allerdings entschieden, den Ausschuss auf das gesetzliche Minimum von neun Mitgliedern zu verkleinern.

"Es sieht daher so aus, als wolle die Koalition dem Ausschuss die Arbeit schwer machen", sagte Toncar. Die Entscheidung lasse alle Ankündigungen, bei der Aufklärung des Falls aktiv mithelfen zu wollen, als Lippenbekenntnisse erscheinen. Stattdessen scheine die Regierung den Ausschuss zu fürchten.

Im Juni hatte der inzwischen insolvente Zahlungsdienstleister Wirecard Luftbuchungen von 1,9 Milliarden Euro eingeräumt. Die Münchner Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Wirecard seit 2015 Scheingewinne auswies. Der Schaden für die kreditgebenden Banken und Investoren könnte sich auf 3,2 Milliarden Euro summieren. Der Untersuchungsausschuss soll klären, inwiefern die Bundesregierung sowie Behörden über Vorkommnisse bei Wirecard informiert waren und ob sie ihren Aufsichtspflichten nachgekommen sind./tam/DP/jha


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

0,018
0,00%
Wirecard AG Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Wirecard Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News