Zapfsäule an einer Tankstelle (Symbolbild).
Freitag, 28.05.2021 12:22 von | Aufrufe: 351

Bundesgericht: Weitere Fahrverbote in Hamburg wären verhältnismäßig

Zapfsäule an einer Tankstelle (Symbolbild). pixabay.com

LEIPZIG/HAMBURG (dpa-AFX) - Die Stadt Hamburg muss ihren Luftreinhalteplan überarbeiten und weitere Diesel-Fahrverbote in Betracht ziehen. Das hat am Freitag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az.: BVerwG 7 C 4.20). Die Bundesrichter bestätigten damit weitgehend ein vorheriges Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Hamburg.

Geklagt hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), weil jahrelang die Stickstoffdioxid-Grenzwerte (NO2) an der Messstelle in der Habichtstraße überschritten worden waren. Der derzeit gültige Luftreinhalteplan geht davon aus, dass der Grenzwert von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel in dieser Straße spätestens im Jahr 2025 eingehalten wird. Die Habichtstraße ist Teil des vielbefahrenen Rings 2, Spalding- und Nordkanalstraße sind wichtige Verbindungen zwischen Innenstadt und dem Osten Hamburgs.

Das OVG hatte im November 2019 die angekündigten Maßnahmen der Hansestadt als nicht ausreichend gerügt, um eine schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte zu erreichen. "Die Erwägungen von Fahrverboten sind im Plan aufzunehmen", sagte Andreas Korbmacher, Vorsitzender des 7. Senats am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag.

Unter anderem hatte die Stadt die Messhöhe von eineinhalb auf vier Meter erhöht - dabei war es zu besseren Werten gekommen. Begründet hatte die Hansestadt diese Maßnahmen mit dem Hinweis, dass die meisten Wohnungen in vier Metern Höhe oder höher lägen. Laut Bundesverwaltungsgericht ist dies aber nicht zulässig. Nach den einschlägigen rechtlichen Vorgaben sei die Mess- und Prognosehöhe nicht nach der Lage von Wohnungen zu bestimmen, sondern so, dass die Gefahr unbemerkter Grenzwertüberschreitungen minimiert werde, hieß es in der Begründung.

Seit dem 31. Mai 2018 gelten in Altona an der Stresemannstraße für Lastwagen und an der Max-Brauer-Allee für Lastwagen und Autos Durchfahrtsbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge, die die Euro-Schadstoffnorm 6 nicht erfüllen. Der BUND fordert weitere Durchfahrverbote an der Habichtstraße in Barmbek-Nord und im Bereich Högerdamm, Spalding- und Nordkanalstraße in Hammerbrook./jan/DP/mis


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