KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof hat sich im VW
Die Vorinstanzen hatten unterschiedlich entschieden: Mal gestanden sie den Kunden das Recht auf einen Ersatz für ihren Neuwagen zu - im Zweifel auch ein neueres Modell. In anderen Fällen hielten sie ein Software-Update für 100 Euro für verhältnismäßiger und ausreichend.
Vor dem Bundesgerichtshof argumentierten die Anwälte der Käufer, um den Mangel zu beheben, dürfe es keine zeitlichen Grenzen geben, zumal Kunden ja erst mit Auffliegen des Dieselskandals 2015 von dem Problem erfahren hätte. Die Gegenseite erklärte, vertraglich sei ursprünglich der Kauf eines bestimmten Autotyps geregelt worden. Nachfolgemodelle wichen bei Maßen, Ausstattung, Farbe oder ähnlichen Punkten ab und könnten somit nicht gleichwertig sein. Wiederum seien befürchtete Mängel, die durch ein Update der Software entstehen könnten, nicht belegt - also kein Ausschlussgrund./kre/DP/mis
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