Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Montag, 08.03.2021 05:49 von | Aufrufe: 1245

BGH urteilt über Schadenersatz-Klage gegen Audi im VW-Abgasskandal

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). ©pixabay.com

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet am Montag (14.00 Uhr) sein erstes Urteil zur Haftung der VW-Konzerntochter Audi im Diesel-Skandal. Die meisten betroffenen Autobesitzer haben Volkswagen (VW Aktie) direkt auf Schadenersatz verklagt. Aber auch gegen Audi laufen Verfahren, der Autobauer spricht von einer niedrigen vierstelligen Zahl. Der Skandalmotor EA189 wurde bei VW entwickelt, steckt aber auch in einigen Audi-Modellen. Die Frage ist, ob deshalb auch Audi sittenwidrige Schädigung vorzuwerfen ist.

Dem Kläger in dem Musterfall hatte das Oberlandesgericht Naumburg zuletzt rund 20 000 Euro Schadenersatz plus Zinsen zugesprochen. Schließlich habe Audi die unzulässige Abgastechnik in seinen Fahrzeugen in Verkehr gebracht. In der Karlsruher Verhandlung am 22. Februar hatte sich allerdings bereits abgezeichnet, dass dieses Urteil keinen Bestand haben dürfte. (Az. VI ZR 505/19)/sem/DP/zb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in Volkswagen AG Vz
VM82QY
Ask: 0,62
Hebel: 18,85
mit starkem Hebel
Zum Produkt
VP6TMX
Ask: 2,43
Hebel: 5,05
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Vontobel
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: VM82QY,VP6TMX,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

120,10
+1,09%
Volkswagen AG Vz Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Volkswagen AG Vz Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News