Ein Richterhammer (Symbolbild).
Mittwoch, 22.11.2017 14:29 von | Aufrufe: 227

BGH: Klagen trotz Paypal-Käuferschutzes möglich

Ein Richterhammer (Symbolbild). pexels.com

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Bei einem Internet-Einkauf über Paypal (PayPal Aktie) hat im Streitfall nicht der Online-Bezahldienst das letzte Wort. Verkäufer können den Kunden trotz Paypal-Käuferschutzes später auf Zahlung in Anspruch nehmen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Paypal-Kunden können Käuferschutz beanspruchen, wenn eine Ware nicht ankommt oder wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht. Dann bucht der Bezahldienst dem Käufer den gezahlten Kaufpreis zurück - und belastet in gleicher Höhe das Paypal-Konto des Verkäufers. Dagegen können Verkäufer klagen, unterstrich der BGH (AZ: VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16t)./skf/DP/stk


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

51,34 $
+0,31%
eBay Inc. Chart
PayPal Holdings Inc. Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur eBay Inc. Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News