Übernahmeangebot: Übernahmeangebot ;

Montag, 23.11.2015 07:05 von DGAP - Aufrufe: 573

Zielgesellschaft: Wincor Nixdorf AG; Bieter: Diebold, Incorporated WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE. VERÖFFENTLICHUNG GEMÄSS § 10 ABS. 1 SATZ 1 I.V.M. §§ 29 ABS. 1, 34 DES WERTPAPIERERWERBS- UND ÜBERNAHMEGESETZES (WpÜG) Bieter: Diebold, Incorporated 5995 Mayfair Road P.O. Box 3077 North Canton, Ohio Vereinigte Staaten ISIN US2536511031 Zielgesellschaft: Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft Heinz-Nixdorf-Ring 1 33106 Paderborn Deutschland eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 6846 ISIN DE000A0CAYB2 Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet wird nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgen unter: http://www.diebold.com/ unter der Rubrik Investor Relations Information zum Bieter: Die Diebold, Incorporated ('Diebold'), hat am 23. November 2015 entschieden, den Aktionären der Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft mit Sitz in Paderborn anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR1,00 (ISIN DE000A0CAYB2) (die 'Wincor-Aktien', gehalten von den 'Wincor-Aktionären') im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots zu erwerben. Diebold bietet für jede Wincor-Aktie EUR 38,98 in bar (die 'Barkomponente') und 0,434 Stammaktien von Diebold ('Diebold Angebotsaktien') (ISIN US2536511031) (die 'Aktienkomponente', zusammen mit der Barkomponente, die 'Angebotsgegenleistung'). Die Angebotsgegenleistung steht unter dem Vorbehalt des durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilenden Mindestpreises für eine Wincor-Aktie, ohne den wirtschaftlichen Wert der Angebotsgegenleistung zum Nachteil der Wincor-Aktionäre zu verändern. Das öffentliche Übernahmeangebot wird voraussichtlich unter der Bedingung der kartellrechtlichen Freigabe, der Wirksamkeitserklärung des registration statement (S-4) betreffend die Diebold Angebotsaktien durch die US-Wertpapieraufsichtsbehörde (U.S. Securities and Exchange Commission), einer Mindestannahmequote von rund 67,6 % der existierenden Wincor-Aktien sowie weiteren üblichen Vollzugsbedingungen stehen. Im Übrigen wird das öffentliche Übernahmeangebot zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen durchgeführt werden. Diebold behält sich ferner vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des öffentlichen Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Zudem haben Diebold und Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft heute ein Business Combination Agreement abgeschlossen, in dem ihr gemeinsames Verständnis in Bezug auf die zukünftige Strategie und Struktur des kombinierten Unternehmens und andere Fragen niedergelegt ist. WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR INVESTOREN UND AKTIONÄRE Im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss beabsichtigt Diebold bei der U.S. Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (U.S. Securities and Exchange Commission, 'SEC') unter Verwendung des Formulars S-4 ein Registration Statement einzureichen, das einen Wertpapierprospekt von Diebold beinhalten wird, der im Zusammenhang mit dem Angebot von Diebold, alle ausstehenden Wincor Nixdorf Aktien zu erwerben, verwendet werden wird. Sobald der Wertpapierprospekt verfügbar ist, wird Diebold im Zusammenhangen mit ihrem Angebot, alle Wincor Nixdorf Aktien zu werben, den Wertpapierprospekt an die Wincor Nixdorf Aktionäre verteilen. Desweiteren beabsichtigt Diebold, eine Angebotsunterlage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin') zur Prüfung einzureichen. INVESTOREN UND AKTIONÄRE WERDEN AUSDRÜCKLICH DARAUF HINGEWIESEN, DEN PROSPEKT, DIE ANGEBOTSUNTERLAGE UND WEITERE DOKUMENTE ZU LESEN, DIE BEZÜGLICH DEM GEPLANTEN UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS UND DEM ANGEBOT BEI DER SEC ODER DER BAFIN EINGEREICHT WERDEN ODER AUF DIEBOLDS HOMEPAGE UNTER DER RUBRIK INVESTOR RELATIONS VERÖFFENTLICHT WERDEN, WEIL DIESE DOKUMENTE WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN WERDEN. Sie können eine Kopie des Wertpapierprospekts und weitere damit zusammenhängende Dokumente, die Diebold bei der SEC eingereicht hat, auf der Webseite der SEC unter www.sec.gov kostenlos herunterladen. Der Prospekt und weitere damit zusammenhängende Dokumente können Sie auch auf der Webseite von Diebold unter www.diebold.com unter der Rubrik Investor Relations kostenlos herunterladen. Nach der Genehmigung der BaFin, können Sie eine Kopie der Angebotsunterlage auf der Webseite der BaFin unter www.bafin.de und zusammen mit einer englischsprachigen Übersetzung der Angebotsunterlage auf der Webseite von Diebold unter www.diebold.com unter der Rubrik Investor Relations kostenlos herunterladen. Des Weiteren können Sie eine kostenlose Kopie der Angebotsunterlage bei der Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, erhalten (auch erhältlich per E-Mail an Deutsche Bank Aktiengesellschaft unter dct.tender-offers@db.com oder per Fax an +49 69 910 38794). Zudem wird eine englischsprachige Pressemitteilung sowie deren deutschsprachiger Übersetzung in einem elektronischen Informationsverbreitungssystem in den Vereinigten Staaten veröffentlicht. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wincor Nixdorf- oder Diebold-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die BaFin in der Angebotsunterlage und in weiteren bei der SEC eingereichten Dokumenten mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Wincor Nixdorf Aktien oder von Instrumenten, die zum direkten oder indirekten Erwerb von Wincor Nixdorf Aktien berechtigen, wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, weil diese Dokumente wichtige Informationen enthalten werden. Außer im Wege eines Wertpapierprospekts, der die Anforderungen des Abschnitt 10 des U.S. Wertpapiergesetz (U.S. Securities Act) von 1933 in der jeweils gültigen Fassung sowie der anwendbaren europäischen Vorschriften, einschließlich des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes und des deutschen Wertpapierprospektgesetzes, erfüllt, wird kein Wertpapierangebot durchgeführt. Abgesehen von Ausnahmen, die von den jeweiligen zuständigen Regulierungsbehörden genehmigt werden müssen oder bestimmten festzustellenden Tatsachen wird das öffentliche Angebot weder direkt noch indirekt in oder innerhalb irgendeiner Rechtsordnung, in der dies einen Verstoß gegen die Gesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen würde, noch durch den Einsatz von Postsendungen oder durch irgendein anderes Mittel oder Instrument (einschließlich, ohne Einschränkung, Faxübertragung, Telefon und Internet) des Zwischenstaatlichen- oder Außenhandels, noch irgendwelchen Einrichtungen einer inländischen Wertpapierbörse der jeweiligen Rechtsordnung, durchgeführt. Warnhinweis betreffend zukunftsgerichteter Aussagen Gewisse Aussagen in dieser Mitteilung hinsichtlich Angelegenheiten, bei denen es sich nicht um historische Fakten handelt, sind zukunftsgerichtete Aussagen (gemäß dem US-amerikanischen 'Private Securities Litigation Reform Act' von 1995). Dazu zählen Aussagen der Geschäftsleitung zu Absichten, Plänen, Ansichten, Erwartungen oder Prognosen hinsichtlich der Zukunft einschließlich des, aber ohne Beschränkung auf diesen, geplanten Unternehmenszusammenschlusses mit Wincor Nixdorf und des Angebots. Derartige zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Erwartungen von Diebold und beinhalten Risiken und Unsicherheiten; daher können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den explizit oder implizit in den Aussagen dargestellten Angaben abweichen. Zu diesen zukunftsgerichteten Aussagen gehören unter anderem Aussagen hinsichtlich des Unternehmenszusammenschlusses und des Angebots, der Wahrscheinlichkeit des Vollzugs der Transaktion und der Auswirkungen von jeglicher Transaktion auf die Geschäfts- und die Finanzlage von Diebold oder Wincor Nixdorf, einschließlich Synergien, Pro-Forma-Umsätze, angestrebte operative Marge, Verhältnis von Nettoverschuldung zu EBITDA, Gewinnzuwachs und anderer finanzieller oder betrieblicher Maßnahmen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten ihrer Art nach Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse stützen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten oder nicht eintreten können. Zukunftsgerichtete Aussagen bieten keine Gewähr für künftige Entwicklungen und tatsächliche Betriebsergebnisse, Finanzlage und Liquidität, zudem kann die Entwicklung der Branchen, in denen Diebold und Wincor Nixdorf tätig sind, erheblich von den Aussagen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen in diesem Dokument getroffen oder anderweitig nahegelegt werden. Risiken und Unsicherheiten hinsichtlich des beabsichtigten Unternehmenszusammenschlusses zwischen Diebold und Wincor Nixdorf beinhalten zudem, aber ohne Beschränkung auf diese, den erwarteten Eintrittszeitpunkt und Wahrscheinlichkeit des Vollzugs des beabsichtigten Unternehmenszusammenschlusses, einschließlich des Zeitpunkts, Erhalts und der Bedingungen von etwaigen notwendigen staatlichen und regulatorischen Genehmigungen des beabsichtigten Unternehmenszusammenschlusses, was den angestrebten Nutzen schmälern oder die Parteien dazu bewegen könnte, die Transaktion nicht zu vollziehen oder auszusetzen, die Fähigkeit der erfolgreichen Geschäftsintegration, den Eintritt irgendeines Ereignisses, einer Veränderung oder andere Umstände, die die Beendigung des Business Combination Agreement oder des vorgeschlagenen Angebots hervorrufen könnten, das Risiko, wonach die Parteien nicht willens oder fähig sind, die Bedingungen des vorgeschlagenen Unternehmenszusammenschlusses oder des vorgeschlagenen Angebots rechtzeitig oder überhaupt zu erfüllen, die Risiken hinsichtlich der aufgrund des vorgeschlagenen Unternehmenszusammenschlusses aufgewendeten Zeit, in der sich das Management dem laufendem Geschäft widmet, das Risiko, wonach jegliche Meldungen in Bezug auf den vorgeschlagenen Unternehmenszusammenschluss eine negative Auswirkung auf den Marktpreis der Stammaktien von Diebold haben könnten sowie das Risiko, wonach die vorgeschlagene Transaktion oder die mögliche Meldung einer derartigen Transaktion einen negativen Effekt auf die Fähigkeit von Diebold haben könnte, ihr Schlüsselpersonal zu halten oder einzustellen, Beziehungen zu Zulieferern beizubehalten sowie auf das Betriebsergebnis und die Geschäfte im Allgemeinen. Diese und andere mit dem vorgeschlagenen Unternehmenszusammenschluss verbundenen Risiken werden ausführlicher in dem Wertpapierprospekt behandelt, der in dem Registration Statement beinhaltet sein wird, das unter Verwendung des Formulars S-4 bei der SEC im Zusammenhang mit dem vorgeschlagenen Unternehmenszusammenschluss und dem Angebot eingereicht wird. Darüber hinausgehende Risiken und Unsicherheiten werden in Unterlagen von Diebold bezeichnet und behandelt, die bei der SEC eingereicht worden und auf der Webseite der SEC unter www.sec.gov abrufbar sind. Jegliche zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur für den Ausstellungstag dieses Dokuments. Weder Diebold noch Wincor Nixdorf übernehmen jegliche Verpflichtung zur öffentlichen Aktualisierung und Überarbeitung jeglicher zukunftsgerichteter Aussagen, unabhängig von neuen Informationen, künftigen Ereignissen oder sonstigen Gründen, es sei denn es besteht eine entsprechende rechtliche Verpflichtung. North Canton, 23. November 2015 Diebold, Incorporated Ende der WpÜG-Meldung 23.11.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Notiert: Zielgesellschaft: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart Bieter: Freiverkehr in Berlin, Frankfurt, München, Stuttgart
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