Übernahmeangebot: Übernahmeangebot;

Donnerstag, 13.02.2020 07:00 von DGAP - Aufrufe: 971

 
 Zielgesellschaft: RIB Software SE; Bieter: Rheingoldhöhe 50. V V AG  (zukünftig firmierend unter Schneider Electric Investment AG)
 
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 Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Bieterin: Rheingoldhöhe 50. V V AG (zukünftig firmierend unter Schneider Electric Investment AG) Gothaer Straße 29 40880 Ratingen Deutschland eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 85184 Zielgesellschaft: RIB Software SE Vaihinger Straße 151 70567 Stuttgart Deutschland eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 760459 WKN A0Z2XN / ISIN DE000A0Z2XN6 Am 13. Februar 2020 hat die Rheingoldhöhe 50. V V AG (zukünftig firmierend unter Schneider Electric Investment AG) (die 'Bieterin') entschieden, den Aktionären (die 'RIB-Aktionäre') der RIB Software SE ('RIB SE' oder die 'Gesellschaft') im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, sämtliche Namensaktien der RIB SE mit einem Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie (die 'RIB-Aktien') gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 29,00 je RIB-Aktie in bar zu erwerben (das 'Übernahmeangebot'). Die Rheingoldhöhe 50. V V AG (zukünftig firmierend unter Schneider Electric Investment AG) ist eine indirekte 100%ige Tochtergesellschaft der Schneider Electric SE mit Sitz in Rueil Malmaison, Frankreich. Die Angebotsunterlage (in Deutsch und einer nicht bindenden englischen Übersetzung), die die detaillierten Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Informationen enthält, werden im Internet unter http://www.se-offer.com veröffentlicht. Der Vollzug des Übernahmeangebots wird unter bestimmten Bedingungen stehen. Dazu gehört das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 50 % (plus eine RIB-Aktie) des Grundkapitals der Gesellschaft. Im Übrigen wird das Übernahmeangebot unter dem Vorbehalt der Erteilung fusionskontrollrechtlicher und sonstiger regulatorischer Freigaben sowie weiterer marktüblicher Bedingungen stehen. Die Bieterin hat mit der Gesellschaft am heutigen Tag eine Zusammenschlussvereinbarung (Business Combination Agreement) geschlossen, welche die wichtigsten Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie die diesbezüglichen gemeinsamen Absichten und Auffassungen enthält. Darüber hinaus haben sich die geschäftsführenden Direktoren Thomas Wolf und Michael Sauer und deren Ehefrauen sowie der geschäftsführende Direktor Mads Bording Rasmussen gegenüber der Bieterin unwiderruflich verpflichtet, die Hälfte der von ihnen gehaltenen RIB-Aktien, d.h. insgesamt 4.740.530 RIB- Aktien, in das Übernahmeangebot einzureichen. Dies entspricht einem Anteil von ca. 9,13 % des Grundkapitals der RIB SE. Desweiteren hat sich die Gesellschaft gegenüber der Bieterin verpflichtet, 3.453.385 von ihr gehaltene eigene RIB-Aktien in das Übernahmeangebot einzureichen. Dies entspricht einem Anteil von ca. 6,65 % des Grundkapitals der RIB SE. Die Bieterin beabsichtigt nicht, nach erfolgreichem Vollzug des Übernahmeangebots einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit der Gesellschaft abzuschließen. Im Übrigen erfolgt das Übernahmeangebot zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Wichtiger Hinweis: Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der RIB SE. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der RIB SE wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Das Übernahmeangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der US- Wertpapiergesetze veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen. Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene Unternehmen oder für sie tätige Broker außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar RIB-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf RIB-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Falls solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen erfolgen, werden sie außerhalb der Vereinigten Staaten stattfinden und anwendbaren Rechtsvorschriften, einschließlich des US Securities Exchange Act von 1934, entsprechen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden auf http://www.se-offer.com veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist. Ratingen, den 13. Februar 2020 Rheingoldhöhe 50. V V AG (zukünftig firmierend unter Schneider Electric Investment AG) Ende der WpÜG-Meldung 13.02.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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