Bürogebäude der BaFin in Frankfurt am Main
Donnerstag, 17.02.2022 13:10 von | Aufrufe: 479

BaFin News: Produktintervention: BaFin will Privatkunden bei Handel mit Futures besser schützen

Bürogebäude der BaFin in Frankfurt am Main CC0 (gemeinfrei)

FRANKFURT (BaFin) -

Privatkunden in Deutschland sollen auch beim Handel mit Futures davor geschützt werden, in hoch-volatilen Marktsituationen ihr gesamtes Vermögen zu verlieren. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant daher, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Futures mit Nachschusspflichten zu beschränken. Privatkunden dürften mit diesen Produkten dann nicht mehr handeln. Nachschusspflichten bei finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference, CFD) hatte die deutsche Finanzaufsicht bereits 2017 verboten.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (17.02.2022)


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