Bürogebäude der BaFin in Frankfurt am Main
Montag, 17.10.2016 13:05 von | Aufrufe: 207

BaFin News: Lebensversicherung: Das "ewige" Widerspruchsrecht in der Praxis

Bürogebäude der BaFin in Frankfurt am Main CC0 (gemeinfrei)

FRANKFURT (BaFin) -

Kunden von Lebensversicherungsunternehmen haben unter bestimmten Voraussetzungen ein "ewiges" Widerspruchsrecht. Seitdem der Bundesgerichtshof (BGH) dies vor rund zwei Jahren entschieden hat (Az. IV ZR 76/11), beschäftigen die Folgen Verbraucher wie Unternehmen gleichermaßen.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (17.10.2016)


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