Ein Programmiercode vor abstraktem Hintergrund (Symbolbild).
Freitag, 08.03.2024 16:31 von | Aufrufe: 577

Atoss Software plant Aktiensplit nach Kapitalerhöhung

Ein Programmiercode vor abstraktem Hintergrund (Symbolbild). © scanrail / iStock / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Atoss Software (ATOSS Software Aktie) plant einen Aktiensplit. Dem vorausgehen soll eine Kapitalerhöhung, wie das Unternehmen am Freitag in München mitteilte. So soll das Kapital aus Gesellschaftsmitteln um rund 7,95 Millionen auf 15,9 Millionen Euro erhöht werden. Ausgegeben werden sollen rund 7,95 Millionen Aktien, so dass auf je eine alte Aktie eine neue Aktie ausgegeben wird, wie es hieß. Die am 30. April stattfindende Hauptversammlung muss dem Plan zustimmen.

Atoss Software will die Kapitalerhöhung zum Zwecke des Aktiensplits nach der Eintragung der Umwandlung in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) durchführen. Für die Beteiligungsverhältnisse der Aktionäre an der Gesellschaft ergäben sich weder durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln noch durch den Aktiensplit Änderungen./nas/jha/


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in Atoss Software AG
ME7F9H
Ask: 5,40
Hebel: 4,34
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Morgan Stanley
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: ME7F9H,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

256,00
+4,28%
Atoss Software AG Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Atoss Software Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.