BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Der milliardenschwere Anlegerprozess zur Dieselaffäre bei Volkswagen (VW Aktie)
In dem Verfahren geht es im Kern um die Frage, ob VW die Märkte rechtzeitig über den Skandal um Millionen von manipulierten Dieselmotoren informiert hat. Die Anleger werfen dem Management des Konzerns und der Porsche-Dachgesellschaft PSE vor, sie zu spät über die finanziellen Risiken der im September 2015 bekanntgewordenen Abgasmanipulationen informiert zu haben. Aus ihrer Sicht hätten die finanziellen Risiken auch in den Finanzberichten zuvor stehen müssen.
Die Richter kamen am Montag zu der vorläufigen Auffassung, dass mehrere Ziele der Kläger wegen zu unkonkreter Formulierung unzulässig seien. Ob VW Risikorückstellungen in den Bilanzen hätte haben müssen, bezeichnete Richter Jäde für 2008 bis 2013 als eher unwahrscheinlich und für 2014 als fraglich. Jäde machte aber erneut klar, dass dies keine Vorentscheidung sei.
Schon im vergangenen Jahr hatte Jäde - ebenfalls als vorläufige Einschätzung - erklärt, dass der Autoriese den Kapitalmarkt zu spät informiert haben könnte. Er bezog sich dabei auf das VW-Eingeständnis gegenüber US-Behörden vom 19. August 2015, Dieselmotoren manipuliert zu haben - dies könnte eine kursrelevante Information gewesen sein. In dem Prozess vertritt Deka Investment zahlreiche Aktionäre, die sich geprellt fühlen und vom Wolfsburger Autobauer Schadenersatz in Milliardenhöhe verlangen./bch/DP/mis
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