Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Freitag, 02.06.2023 15:48 von | Aufrufe: 1284

Anklage gegen Tandler: München bittet Schweiz um Rechtshilfe

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). ©pixabay.com

ZÜRICH (dpa-AFX) - Im Zusammenhang mit einer Anklage wegen Geschäften mit Corona-Masken gegen die Tochter des Ex-CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler, Andrea Tandler, will die Staatsanwaltschaft München auch in der Schweiz ermitteln. Sie habe den Kanton Zürich um Rechtshilfe gebeten, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Zürich am Freitag. "Dieses Rechtshilfeverfahren ist derzeit in Bearbeitung", teilte Sprecher Erich Wenzinger auf Anfrage mit. Weitere Auskünfte könne nur die Staatsanwaltschaft München geben. Zuerst hatte der Schweizer Sender SRF darüber berichtet. Demnach geht es um Geldwäsche. Für Tandler und andere Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.

Tandler wird Steuerhinterziehung in drei Fällen in Höhe von 23,5 Millionen Euro sowie Subventionsbetrug vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag in München mitteilte. Ausgangspunkt des Falls waren Provisionszahlungen, die Tandler und zwei weitere Personen 2020 erhalten haben sollen. Die Unternehmerin hatte Verträge über persönliche Schutzausrüstungen, insbesondere Masken, zwischen der Schweizer Firma EMIX und verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder vermittelt. Bei einer Verurteilung drohen Tandler und zwei weiteren Beschuldigten langjährige Haftstrafen. Tandler und ihr Mitgesellschafter wiesen nach Anwaltsangaben "alle in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe zurück"./oe/DP/ngu


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.