Angeklagter wird freigesprochen

Freitag, 08.12.2017 16:30 von Handelsblatt - Aufrufe: 40

Die Bundesanwaltschaft erlebt in Koblenz eine Niederlage. Sie hat einem vermeintlichen Taliban-Kämpfer Beihilfe zum Mord vorgeworfen. Der ist anfangs sogar geständig. Doch dem Gericht bleiben zu viele Zweifel.

Zum letzten Mal Handschellen. Ein Justizwachtmeister öffnet sie dem Afghanen im Oberlandesgericht Koblenz. Seit fast einem Jahr sitzt der junge Mann in Untersuchungshaft, am Freitag verkündet der Vorsitzende Richter Lothar Mille das Urteil: „Der Angeklagte wird freigesprochen.“ Der abgelehnte Asylbewerber zeigt kaum eine Regung. Sein Anwalt Daniel Sprafke legt einen Arm um ihn. Der Zuschauerraum ist fast leer; die Angehörigen des jungen Mannes leben Tausende Kilometer weit weg in der Heimat.

Der Vorwurf der Bundesanwaltschaft lautete auf Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und Beihilfe zum Mord. Der Angeklagte sei in Afghanistan als Leibwächter eines regionalen Taliban-Befehlshabers bei mindestens 50 Hinrichtungen dabei gewesen und habe mit seiner Kalaschnikow auch den Henker beschützt. Einmal soll ein von den Taliban zum Tode verurteilter Soldat nachts verschleppt worden sein. Weil er sich nicht habe freikaufen können, sei er mit einem Kopfschuss getötet worden.

Nach langer Flucht durch zahlreiche Länder landete der Afghane schließlich in Deutschland – in Prüm in der Eifel. Doch im Januar klicken die Handschellen. Der Mann gesteht und kommt in Untersuchungshaft. Anfang Juli beginnt der Prozess, im September dann die Überraschung: Der abgelehnte Asylbewerber widerruft sein früheres Geständnis.

Auf Anraten eines Bekannten in Deutschland habe er das Geständnis frei erfunden, um als angeblicher Taliban-Deserteur leichter Asyl zu erhalten. Er wolle von Deutschland aus die Armut seiner Familie lindern. Sein angeblicher ehemaliger Chef in Afghanistan, der Cousin seines Vaters, habe gar nicht für die Taliban gearbeitet.

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