Ein geöffnetes Paket des Internethändlers Amazon.
Montag, 29.01.2024 15:19 von wallstreet:online Zentralredaktion | Aufrufe: 188

Amazon zieht Schlussstrich: Übernahme geplatzt: Amazon lässt iRobot fallen – Aktie crasht erneut!

Ein geöffnetes Paket des Internethändlers Amazon. © AdrianHancu / iStock Editorial / Getty Images Plus / Getty Images
Schluss, aus, vorbei! Amazon gibt nach Widerstand der Europäischen Kommission die Übernahme von iRobot auf. Die Aktie des Herstellers von Haushaltsrobotern crasht erneut und verliert fast 20 Prozent an Wert.Nur eine Pleite ist schlimmer! Schlimmer kann es für iRobot, einst führender Hersteller von Haushaltsrobotern, vor allem autonomen Saugrobotern, kaum kommen: Amazon hat die geplante Übernahme abgesagt. Ursprünglich wollte der E-Commerce-Riese iRobot für 1,4 Milliarden US-Dollar kaufen, scheiterte aber wiederholt am Widerstand der Europäischen Kommission. Auf ein längeres Geduldsspiel mit den europäischen Wettbewerbswächtern scheint man bei Amazon keine Lust zu haben. Soeben wurde bekannt …
Jetzt den vollständigen Artikel lesen

ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in Amazon
ME96XS
Ask: 0,47
Hebel: 18,67
mit starkem Hebel
Zum Produkt
ME33E5
Ask: 3,51
Hebel: 4,15
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Morgan Stanley
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: ME96XS,ME33E5,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

179,62 $
+3,43%
Amazon Chart
7,785 $
+13,2%
iRobot Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Amazon Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.