Allianz-Aktie: Vergleiche – gute Neuigkeiten?!

Dienstag, 01.03.2022 13:07 von The Motley Fool - Aufrufe: 647

Bei der Allianz-Aktie (WKN: 840400) gibt es noch ein Thema, das ein wenig wie ein Damoklesschwert über der Aktie schwebt: Die Causa rund um die Structured Alpha Fonds. Allerdings hat sich ein gewisser Anteil dieser Causa per Ende des Jahres 2021 finanziell bereits erledigt. Hier hat das Management schließlich 3,7 Mrd. Euro für möglichen Schadensersatz zurückgestellt. Nun gibt es in dieser Woche Neuigkeiten bezüglich dieses Themas. Wie es heißt, gibt es erste Vergleiche. Riskieren wir einen Blick darauf, was Foolishe Investoren dazu wissen sollten. Sowie auch, ob das insgesamt gute Neuigkeiten der Allianz-Aktie hinsichtlich der günstigen Bewertung sind.

Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News

Kurse

267,30
+0,53%
Allianz SE Realtime-Chart
Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in Allianz SE
ME565T
Ask: 2,61
Hebel: 18,54
mit starkem Hebel
Zum Produkt
ME4EU5
Ask: 6,34
Hebel: 4,99
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Morgan Stanley
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: ME565T,ME4EU5,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.