An der US-amerikanischen Börse ist das Wertpapier von PPG Industries (PPG Industries-Aktie) gegenwärtig unauffällig. Der jüngste Kurs betrug 116,79 US-Dollar.
Der heutige Börsentag brachte bislang wenig Kursbewegung bei der PPG Industries-Aktie. Das Papier weist derzeit nur einen minimalen Preisanstieg von 0,41 Prozent auf. Gegenüber dem Schlusskurs von gestern gewann es bisher lediglich 48 Cent. Der Preis für das Papier liegt bei zur Stunde 116,79 US-Dollar. Das Wertpapier von PPG Industries hat sich damit heute ungeachtet des vergleichsweise unbewegten Kurses bislang besser entwickelt als der S&P 500 (S&P 500). Dieser notiert bei 2.681 Punkten und liegt aktuell damit um 0,07 Prozent im Minus. Von seinem Allzeithoch ist die Aktie von PPG Industries gegenwärtig ein Stück entfernt. Am 27. Oktober 2017 ging die Aktie zu einem Preis von 119,85 US-Dollar aus dem Handel – das sind 2,62 Prozent mehr als der aktuelle Kurs.
PPG Industries Inc. ist ein weltweit führender Hersteller von Anstrichfarbe, Glas und Chemikalien. Die Produktpalette umfasst Schutz- und Dekorationsfarben, Dichtungsmittel, Klebstoffe, Produkte für die Vorbehandlung von Metall, Flachglas, vorgefertigte Glasprodukte, Glasfaserstränge sowie Industrie- und Spezialchemikalien. Bei einem Umsatz von 14,8 Mrd. US-Dollar erwirtschaftete PPG Industries zuletzt einen Jahresüberschuss von 877 Mio. US-Dollar.
ARIVA.DE bietet Kursinformationen von allen relevanten Börsenplätzen rund um den Globus. Die folgende Übersicht zeigt, für welche Papiere sich Nutzerinnen und Nutzer zuletzt auch interessiert haben.
Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base standardisiert erstellt.
Kurzfristig positionieren in PPG Industries | ||
ME3AV1
| Ask: 1,43 | Hebel: 4,43 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.