Ad hoc: thyssenkrupp AG: thyssenkrupp plant Teilung des Konzerns in zwei eigenständige, börsennotierte Unternehmen

Donnerstag, 27.09.2018 16:20 von DGAP - Aufrufe: 982

DGAP-Ad-hoc: thyssenkrupp AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung thyssenkrupp AG: thyssenkrupp plant Teilung des Konzerns in zwei eigenständige, börsennotierte Unternehmen 27.09.2018 / 16:15 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


   
   
   
Ad hoc Mitteilung nach Art. 17 MAR

thyssenkrupp plant Teilung des Konzerns in zwei eigenständige, börsennotierte Unternehmen

Der Vorstand der thyssenkrupp AG wird dem Aufsichtsrat in einer außerordentlichen Sitzung am Sonntag, den 30. September 2018, eine Teilung des Konzerns in zwei deutlich fokussiertere und leistungsfähigere Unternehmen vorschlagen. Die Industriegüter- und die Werkstoffgeschäfte sollen künftig jeweils als eigenständige, börsennotierte Gesellschaften mit direktem Kapitalmarktzugang geführt werden. Der Vorstand ist überzeugt, dass sich die Geschäfte in dieser Neuaufstellung besser entwickeln und auf ihre Stärken konzentrieren können. Beide Unternehmen sollen den Namen thyssenkrupp weiterführen.

Die Teilung in zwei Unternehmen wird als Abspaltung erfolgen. Aktionäre der thyssenkrupp AG werden nach der Teilung zwei Aktien halten: eine der künftigen thyssenkrupp Materials AG (bisher thyssenkrupp AG) und eine der neuen thyssenkrupp Industrials AG. An der thyssenkrupp Materials AG werden die bestehenden Aktionäre weiterhin 100 Prozent halten, an der thyssenkrupp Industrials AG zunächst eine deutliche Mehrheit. Der verbleibende Anteil wird anfänglich als Rückbeteiligung von der thyssenkrupp Materials AG gehalten. Damit wird eine angemessene Kapitalausstattung der thyssenkrupp Materials AG sichergestellt. Schulden und Pensionsverpflichtungen werden angemessen auf beide Unternehmen verteilt. Damit erhalten beide Gesellschaften eine bessere Kapitalausstattung, die ihnen einen guten Start ermöglicht.

Zwei Gesellschaften mit klarem Profil und eindeutiger Ausrichtung Die Teilung in zwei unabhängige Unternehmen soll einer klaren industriellen Logik folgen:

thyssenkrupp Industrials wird aus drei Einheiten bestehen: erstens dem Aufzuggeschäft, zweitens dem Automobilzulieferergeschäft und drittens dem Kernanlagenbau. Die Aufzüge bleiben in ihrer heutigen Aufstellung unverändert. Components Technology wird auf das Automobilgeschäft konzentriert. Die Großwälzlager (Bearings) und das Schmiedegeschäft (Forged Technologies) werden aus dem Bereich ausgegliedert. Neu hinzu kommt der Bereich System Engineering, der z.B. Produktionsstraßen für Autos baut und heute bei Industrial Solutions angesiedelt ist. Damit bündeln wir die Automobilkompetenzen. Die dritte Säule unserer Industriegeschäfte wird in Zukunft der fokussierte Kernanlagenbau sein. thyssenkrupp Industrials wird demnach ein reines Industriegüterunternehmen.

Der andere Teil - thyssenkrupp Materials - wird aus den folgenden Einheiten bestehen: dem Werkstoffhandel Materials Services, dem 50-Prozent-Anteil an dem künftigen Stahl-Joint-Venture, den Großwälzlagern, dem Schmiedegeschäft sowie dem Marinegeschäft. Damit entsteht ein Werkstoffkonzern, der die Stahl- und Edelstahlproduktion, den Materialhandel sowie die stahlnahe Weiterverarbeitung vereint, über eine führende Marktposition in Europa verfügt und aus einer Position der Stärke heraus auch Konsolidierungschancen nutzen kann.

Die beiden Unternehmen werden eine vergleichbare Größenordnung haben: Auf der Basis von Pro-forma-Zahlen für das Geschäftsjahr 2016/17 würde die thyssenkrupp Industrials AG mit rund 90.000 Mitarbeitern einen Umsatz von etwa 16 Mrd EUR erwirtschaften. Die thyssenkrupp Materials AG[1] käme mit knapp 40.000 Mitarbeitern auf einen Umsatz von etwa 18 Mrd EUR.

Die genaue Ausgestaltung der Teilung, etwa die Transaktionsstruktur, das Finanzierungskonzept und die Führungsmodelle beider Gesellschaften, werden nach Zustimmung des Aufsichtsrats der thyssenkrupp AG in einem sorgfältigen Prozess ausgearbeitet. Über die Teilung muss dann die Hauptversammlung der thyssenkrupp AG entscheiden. Dies könnte in 12 bis 18 Monaten geschehen.

[1] Zahlen ohne Stahl-Joint-Venture

Kontakt: Dr. Claus Ehrenbeck Head of Investor Relations T: 0201-844-536464 Peter Sauer Head of External Communications T: 0201-844-536791

27.09.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


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Unternehmen: thyssenkrupp AG
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45143 Essen
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Telefon: +49 (0)201 844-0
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