Ad hoc: Strenesse AG i.I.: Kartellamt zugestimmt

Mittwoch, 21.12.2016 19:20 von DGAP - Aufrufe: 128

DGAP-Ad-hoc: Strenesse AG i.I. / Schlagwort(e): Vertrag Strenesse AG i.I.: Kartellamt zugestimmt 21.12.2016 / 19:15 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 17 MAR Nördlingen, 21.12.2016 Strenesse - Kartellamt zugestimmt Das Kartellamt hat heute die Freigabe des notariell beglaubigten Vertrags zwischen dem Insolvenzverwalter der Strenesse AG und einer Schweizer Holdinggesellschaft zugestimmt. Vollzugsbedingung ist somit eingetreten. Damit ist der Kaufvertrag wirksam zustande gekommen.
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21.12.2016 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Strenesse AG i.I. Eichendorffplatz 3 86720 Nördlingen Deutschland Telefon: +49 (0)1806 25 52 17 Fax: +49 (0)89 36 84 96 99 E-Mail: service@strenesse.com Internet: www.strenesse.com ISIN: DE000A1TM7E4 WKN: A1TM7E Börsen: Freiverkehr in Berlin; Open Market in Frankfurt Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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532447 21.12.2016 CET/CEST
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