Ad hoc: OnVista AG: Steigende aufsichtsrechtliche Anforderungen und Anpassung der Mittelfristerwartung für Transaktionsvolumina führt zu Goodwill-Abschreibung

Mittwoch, 23.10.2013 18:50 von DGAP - Aufrufe: 261

OnVista AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung 23.10.2013 18:47 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Steigende aufsichtsrechtliche Anforderungen und Anpassung der Mittelfristerwartung für Transaktionsvolumina führt zu Goodwill-Abschreibung Zusätzlicher Abschreibungsaufwand von rund 4,3 Mio. Euro in 2013 Die OnVista AG wird aufgrund weiter steigender aufsichtsrechtlicher Anforderungen und der damit verbundenen Kostenimplikationen sowie einer ausbleibenden Erholung der Transaktionsanzahl an den deutschen Wertpapiermärkten eine Goodwill-Abschreibung in Höhe von rund 4,3 Mio. Euro im laufenden Geschäftsjahr vornehmen. Dabei handelt es sich um den Firmenwert der Cash Generating Unit Online Brokerage. Vor diesem Hintergrund wird die Ertragslage mit nicht liquiditätswirksamen Aufwand belastet. Auch wenn die operative Entwicklung in diesem Jahr davon nicht betroffen ist, kann die OnVista AG durch die erhöhten Abschreibungen die Prognose einer deutlichen Ertragsverbesserung im Geschäftsjahr 2013 nicht erreichen. 23.10.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: OnVista AG Sophienstr. 3 51149 Köln Deutschland Telefon: +49 (0) 2203/ 9146-0 Fax: +49 (0) 2203/ 180 640 E-Mail: ir@onvista.de Internet: http://www.onvista-group.de ISIN: DE0005461602 WKN: 546160 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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