Ad hoc: Neschen AG: Gerichtlicher Sachverständiger sieht keine Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter - Vorstand wird gegen vorläufiges Gutachten nicht vorgehen

Freitag, 01.10.2021 17:46 von DGAP - Aufrufe: 1908

DGAP-Ad-hoc: Neschen AG / Schlagwort(e): Sonstiges Neschen AG: Gerichtlicher Sachverständiger sieht keine Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter - Vorstand wird gegen vorläufiges Gutachten nicht vorgehen 01.10.2021 / 17:46 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Neschen AG: Gerichtlicher Sachverständiger sieht keine Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter - Vorstand wird gegen vorläufiges Gutachten nicht vorgehen

Am 11.12.2020 hat das Amtsgericht Bückeburg Herrn Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, Hannover, zum Sachverständigen bestellt. Dieser sollte prüfen, ob wegen des Verkaufs des operativen Geschäftsbetriebes der insolventen Gesellschaft an den Investor Blue Cap AG Schadensersatzansprüche der Masse gegen den Insolvenzverwalter bestehen. Der Sachverständige gelangt zu dem vorläufigen Ergebnis, dass Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Vergleichsschluss mit Sandton nicht ersichtlich seien und auf Grundlage der vorliegenden Information auch keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Unternehmen unter Wert verkauft worden sei. Nach Einholung rechtlichen Rats hat der Vorstand am 01.10.2021, 18:00 Uhr, entschieden, mangels hinreichender rechtlicher Erfolgsaussichten nicht gegen die vorläufigen Feststellungen des gerichtlichen Sachverständigen vorzugehen. Alexander Eichner, Vorsitzender des Aufsichtsrates


01.10.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


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